On Wed, 30 Jun 2004 18:21:10 +0200, Axel H Horns <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> 
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> ------- Forwarded message follows -------
> Date sent:              Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
> From:                   ULD SH <[EMAIL PROTECTED]>
> Organization:           ULD-SH
> To:                     [EMAIL PROTECTED],
>         [EMAIL PROTECTED]
> Subject:                [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist 
> rechtswidrig!
> 
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> 
> Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!
> 
> In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll
> Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegen�ber Internetprovidern
> einger�umt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von
> Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen k�nnen, um
> Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine entsprechende Ank�ndigung
> machte der zust�ndige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums
> vor kurzem in Berlin.

Die IP-Adresse wird wohl kaum verlangt werden, da diese den
zuk�nftigen Bedarfstr�gern doch bekannt ist und �berhaupt erst den
Anlass zu der Anfrage gibt.

Es wird die Identifikation (Kundendaten, ladungsf�hige Anschrift) des
Kunden verlangt, der diese IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt
nutzte, und zwar ohne den beschwerlichen (rechtsstaatlichen) Weg �ber
die zust�ndigen hoheitlichen Organe (Staatsanwaltschaft).

Ist es n�tig, dass ein Datenschutzbeauftragter durch eine fehlerhafte
Presseerkl�rung Verwirrung stiftet? Oder habe ich da was falsch
verstanden?

Wie verh�lt es sich eigentlich bei statischen Adressbl�cken?
Kundennamen sind manchmal per WHOIS einsehbar; reicht das f�r die
zweifelsfreie gerichtsfeste Identifikation, auch wenn keine weiteren
Kundendaten herausgegeben (oder erst gar nicht angefordert) werden?
Haftet eine Bar mit IP aus der Wand f�r ihre anonymen Kunden?

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