> Anmerken will ich jedoch, da� der Vorsto� der EU (vor wenigen Jahren)
> Software-Patente ausschlie�lich auf sog. "Ger�tetreiber" zu vergeben,
So ein Vorsto� ist mir nicht bekannt.
> Einen Vorschlag will ich aber machen: Vielleicht sollte man in Zukunft
> eher von "algorithmischen Patenten" reden (denn so ist zumindest in den
> U.S.A. die Rechtslage), im Zusammenhang von Software-Patenten von
> "computerimplementierten Patenten" zu reden, finde ich genaugenommen
> verlogen !
S.
http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/kinv/
Der Begriff "Software-Patent" trifft die Sache recht genau.
Patente, bei denen ich das, was als neu und erfinderisch beansprucht wird,
in einem Programm-Anspruch beschreiben kann, also
Programm, dadurch gekennzeichnet, dass beim Laden in den Speicher
eines Rechners xxx passiert
sind ebenso Softwarepatente wie Prozessanspr�che, die �quivalentes
beschreiben.
Mit dieser Regel arbeiten auch die
Pr�fungslinien des Europ�ischen Patentamtes von 1978
http://swpat.ffii.org/papiere/epo-gl78/
und sie ist grundlegender und einfacher als alle Unterscheidungen zwischen
Technik und Abstraktion usw, auf die man im Verlaufe der Anwendung der
Regel auch noch kommt.
Leider ist es einigen Patentjuristen seitdem gelungen, diese Regel zu
vergessen und allerlei k�nstliche Komplexit�t in die Debatte einzuf�hren.
Im Verlaufe der Einf�hrung k�nstlicher Komplexit�t ist es vermutlich auch
dazu gekommen, dass einige EU-Politiker oder ihre Zuh�rer mal glaubten, es
sei irgendwo von Ger�tetreiberpatenten die Rede gewesen.
Wenn Ger�te erw�hnt werden, dann meist nur, um Ausreden f�r die Erteilung
reiner Softwarepatente in obigem Sinne zu finden. Denn ein Ger�t ist
irgendwie, direkt oder indirekt, immer dabei.
--
Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz +49-89-18979927
330.000 Stimmen 3000 Bosse gegen Logikpatente http://noepatents.org/
Innovation statt Patentinflation http://swpat.ffii.org/
--
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