Am Thursday 23 September 2004 16:31 verlautbarte Nils Ketelsen :
> >
> > Nein, denn AFAIK gibt es eine Verwirkungsgrenze und einen Schutz
> > gegen �berraschungen.
>
> 1. Ja, die gibt es, das sind 10 Jahre.

Das ist Verj�hrung:
Die Festsetzungsfrist betr�gt f�r Zolle und Verbrauchsteuern sowie 
Zinsen und Vollstreckungskosten ein Jahr, f�r Besitz und 
Verkehrssteuern vier Jahre, f�r Steuerverk�rzungen f�nf Jahre und f�r 
Steuerhinterziehung zehn Jahre.
http://www.steuerlexikon-online.de/Festsetzungsverjaehrung.html

>
> 2. Der Schutz gegen Ueberraschungen ist, dass das Gesetz
> veroeffentlicht sein muss, bevor es wirksam ist (gilt nur fuer
> Gesetze, die zum Nachteil des Steuerzahlers sind).

Stell Dir vor, der Gesetzgeber w�rde j�hrlich soviele neue Steuergesetze 
erlassen wie j�hrlich Patente erteilt werden. Ausserdem w�rde der 
Gesetzgeber einen ebenso komplizierten Wortlaut w�hlen ;)

Rigo

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