Am Thursday 23 September 2004 16:31 verlautbarte Nils Ketelsen : > > > > Nein, denn AFAIK gibt es eine Verwirkungsgrenze und einen Schutz > > gegen �berraschungen. > > 1. Ja, die gibt es, das sind 10 Jahre.
Das ist Verj�hrung: Die Festsetzungsfrist betr�gt f�r Zolle und Verbrauchsteuern sowie Zinsen und Vollstreckungskosten ein Jahr, f�r Besitz und Verkehrssteuern vier Jahre, f�r Steuerverk�rzungen f�nf Jahre und f�r Steuerhinterziehung zehn Jahre. http://www.steuerlexikon-online.de/Festsetzungsverjaehrung.html > > 2. Der Schutz gegen Ueberraschungen ist, dass das Gesetz > veroeffentlicht sein muss, bevor es wirksam ist (gilt nur fuer > Gesetze, die zum Nachteil des Steuerzahlers sind). Stell Dir vor, der Gesetzgeber w�rde j�hrlich soviele neue Steuergesetze erlassen wie j�hrlich Patente erteilt werden. Ausserdem w�rde der Gesetzgeber einen ebenso komplizierten Wortlaut w�hlen ;) Rigo
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