On Tue, 12 Oct 2004 17:35:47 +0200, "Thomas Stadler" <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>Am 12 Oct 2004, um 15:33 hat Oliver Gassner geschrieben: > >> >> >Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels, >> >was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T. >> > schon prozessual unzulaessig gewesen waeren und insgesamt wenig >> >durchdacht sind. >> >> Woran lag es damnn Ihrer Ansicht nach, dass die Richterin doku- und >> satireblind war oder sein wollte? > >Waren wir nicht schon mal per Du? ,-) Ich moechte hier keine Auch recht ;) Ich IRC.Kanal von Alvar hab ich jedefalls f�r den Artikel kein Hausverbot gekriegt. ;) >Mutmassungen anstellen. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, dann >werde ich eine klare Einschaetzung dazu haben. Ich glaube aber nicht, >dass die Richterin nachgearbeitet hat, wie die Rechtsbegriffe der >staatsbuergerlichen Aufklaerung, der Berichterstattung und der Satire >vom BVerfG und vom BGH definiert werden. Schwer zu sagen, sie hat nen Halbtagsjob ;) (Schon wieder was, was ich nicht geschrieben hab ;) ) >Amstgericht ist einfach Massenjustiz und wenn dann mal Faelle kommen, >die aus dem Rahmen fallen und sich fuer einen Richter nicht ganz >alltaegliche Sach- und Rechtsfragen stellen, dann kann man sich >einarbeiten oder vor der Materie kapitulieren. Letzteres hat m.E. diese >Richterin gemacht. Yep, und IMO hat sie in einer Weise kapituliert, die dem nachfolgenden KOllegen das Leben nicht zu schwer macht. >Ein Zuschauer meinte, sie sei ueberfordert gewesen und haette dies zu >ueberspielen versucht. Ich habe von verschiedenen Leuten die da waren, >sehr unterschiedliche Meinungen gehoert. Der Eindruck, Sie sei gut >vorbereitet gewesen und haette ueber eine gewisse Netzkompetenz >verfuegt, hat sich mir jedenfalls nicht aufgedraengt. Ich sehe auch >nicht, welche Umstaende fuer diese Annahme sprechen. Sie war relativ und ploetzlich aggressiv als man ihr sagte die beanstandeten Server seien nicht Alvars Server ;) >Ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass die Voraussetzungen fuer >eine Verfahrenseroeffnung erst gar nicht vorgelegen haben, was wir im >Zwischenverfahren schon ueber ca. 5 Seiten dargelegt haben. Die Akte >lag dann mehre Monate beim Gericht, anschliessend wurde die Anklage >unveraendert zugelassen. Zumindest in der Theorie musste das Gericht >die Sache schon fuer den Eroeffnungsbeschluss eingehend pruefen. Doie lnage Pasuenzeit erklaerte ein SPrecher mit der Tatsache, adss man im Sommer sowas gar nicht verhandle weil da Leute weg seien ;)) >Auch in der Verhandlung habe ich nicht den Ansatz einer juristischen >Begruendung erkennen koennen, was irgendwie zum Zwischenverfahren >gepasst hat. Indeed. >> Ich jedenfalls hatte den *Eindruck*, dass mehr �ber 'wann war was' >> diskutiert wurde, als dargestellt wurde >> >> * "A. ist eine Satire, denn... weil..." (es kam eher. A st eien >> Satire, denn der Vorschlag ist grotesk, das sieht ja jeder.' >> Offensichtlich sah es die Richerin nicht. >> >> * Oder "B. ist eine Dokumetation, sie listet folgendes auf etc. und w�re >> ohne die Nennung der Links nicht vollst�ndig." > >Diese Einwaende sind ja nicht ganz unberechtigt. Nur ist es schwierig, Danke ;) >wenn man ganz vorne anfangen muss. Ich muss dann also zuerst damit Beim Linken habt ihr das ja auch gemacht. >beginnen, wie staastbuergerlcihe Aufklaerung, Berichterstattung und >Kunst im juristischen Sinne zu definieren ist, weil sonst ja unklar >bleibt, welche Kriterien massgeblich sind. Wenn ich das mache dann >bekomme ich - wie ja auch geschehen - zu hoeren, dass ich mir meine >Rechtsausfuehrungen fuers Plaedoyer aufheben soll. Wie soll man ohne solche Definitionen abzuklappern das durchgehen? Ggf. h�ttest Du alvar schon ausquentshen k�nne: warum er denkt dass es ne Doku ist bzw. ne Satire. >Dann muss man >einzeln erlaeutern, warum im konkreten Fall eine Berichterstattung, >staatsbuergerliche Aufklaerung und Satire vorliegt. Das erfordert eine >Bewertung vieler einzelner Aspekte. Indeed ;) Sie hatte keinen termin mehr an dem Nachmittag, d.h ihr hatte bis 17:00 bis sie nerv�s geworden w�re. >> Dass 'Kunst' ein Rechtsbegriff ist, ist mir allerdings neu. > >Wenn er im Gesetz steht, dann ist er auch ein Rechtsbegriff. Ich sagte >nicht, dass es sich ausschliesslich um einen Rechtsbegriff handelt. Also k�nnte auch ein Kunstexperte was dazu beitragen ;) >>Aber die >> Literaturwissenschaftler reden ja auch �ber 'Schuld'. Dann sind die >> beiden Wissenscaften wieder quitt. >> >> Kann man nun wirklich nicht Zeugen �ber ihren Eindruck befragen? Oder >> jemand vom Wiesenzthal-Zentrum o.�. > >Nein. Ein zulaessiger Beweisantrag setzt voraus, dass eine konkrete >Beweistatsache benannt wird. Eindruecke von Zeugen sind keine >Tatsachen. Aber Eindr�cke von riczhrern �ber Satire sind es? Auau ;) >> Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja >> keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher j�discher Journalist, >> ich sch�tze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht >> allein. > >Das mag zwar stimmungstechnisch interessant sein, ist aber fuer die >juristische Bewertung irrelevant. Man kann ja nur gegen jemand hetzen, der sich durch eine h�Handlung auch gehetzt f�hlt. Ob es wehgetan hat, fragt man ja immer das Opfer, nicht den Richter. 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