Am Wednesday 13 October 2004 23:10 verlautbarte Oliver Gassner : > > Das sehen verschiedene Leute verschieden. Sicher ist es juristisch > anfechtbar. Faktisch aber _konnte_ die Richterin verurteilen, weil > �ber manche Dinge sehr wischiwaschi geredet worden ist. > Nur um Dir mal Deine Naivit�t zu nehmen:
Faktisch konnte die Richterin verurteilen, weil eine Verurteilung samt Begr�ndung sie maximal 2-3 Stunden kostet w�hrend ein Freispruch sie mindestens einen Tag Arbeit -wenn nicht mehr- gekostet h�tte. Eine andere M�glichkeit der Beurteilung gibt es nur, wenn die schwarze arme Witwe Opfer einer �blen Intrige geworden ist. Verstehst Du? Die Richterin _musste_ aus Zeit- und Opportunit�tsgr�nden so entscheiden, _weil_ sie Amtsrichterin ist und keine Zeit hat und noch bef�rdert werden will. Deswegen ist es auch eine _strukturelle_ Spannung zwischen Meinungsfreiheit (schwieriges Gebiet) und Amtsgericht (einfache Serienjustiz). Gruss Rigo
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