Am Wednesday 13 October 2004 23:10 verlautbarte Oliver Gassner :
>
> Das sehen verschiedene Leute verschieden. Sicher ist es juristisch
> anfechtbar. Faktisch aber _konnte_ die Richterin verurteilen, weil
> �ber manche Dinge sehr wischiwaschi geredet worden ist.
>
Nur um Dir mal Deine Naivit�t zu nehmen: 

Faktisch konnte die Richterin verurteilen, weil eine Verurteilung samt 
Begr�ndung sie maximal 2-3 Stunden kostet w�hrend ein Freispruch sie 
mindestens einen Tag Arbeit -wenn nicht mehr- gekostet h�tte.

Eine andere M�glichkeit der Beurteilung gibt es nur, wenn die schwarze 
arme Witwe Opfer einer �blen Intrige geworden ist.

Verstehst Du? Die Richterin _musste_ aus Zeit- und Opportunit�tsgr�nden 
so entscheiden, _weil_ sie Amtsrichterin ist und keine Zeit hat und 
noch bef�rdert werden will.

Deswegen ist es auch eine _strukturelle_ Spannung zwischen 
Meinungsfreiheit (schwieriges Gebiet) und Amtsgericht (einfache 
Serienjustiz). 

Gruss 

Rigo

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