Am Tuesday 12 October 2004 16:08 verlautbarte Uwe Tetzlaff : > > Diese Personen werden jetzt mit einer Sichtweise zum selben > Sachverhalt konfrontiert, die - wie man nach den verf�gbaren > Informationen annehmen kann - im totalen Gegensatz zu der obigen > Position steht.
Richtig, die Auffassung kenne ich zur Gen�ge von Seiten einer bestimmten Kaste von Juristen. Ich nenne sie die Liebhaber der ledernen Buchr�cken. Genau diese ledernen Buchr�cken sehen sie durch das GBI gef�hrdet. Diese Leute sind sehr wohl in der Lage, in ihrem System stringent zu argumentieren. Das macht den Charme der Argumenation, denn sie bieten eine L�sung _im_ System an. Allerdings sind einige Grundannahmen falsch. Dies f�hrt zum Einsturz des gesamten Geb�udes. Das Verbot von Links macht nur Sinn, wenn es in DE einen abgeschotteten Binnenmarkt f�r Informationen gibt und wenn wir uns nicht mehr �ber allgemein zug�ngliche Quellen informieren d�rfen. Die Vermischung von Ortsbeschreibung und Nomen f�hrt zu einem Verbot _�ber_ etwas zu reden. Das ist dann China live. Wer bestreitet hier, dass rotten.com eine allgemein zug�ngliche Quelle mit Beweisst�cken aus anglo-amerikanischen Strafprozessen ist? > > Und dann findet man das Erkl�rungsmuster : Das Gericht habe a.) keine > Ahnung, jedenfalls b.) seine Arbeit nicht richtig gemacht, es sei c.) > voreingenommen gewesen oder d.) - sinngem�� - sowieso nur mit Absicht > an die Sache herangegangen, "so einem" einmal einen Denkzettel zu > verpassen. Von dem, was man im Usenet und in Foren sonst noch so > alles zu h�ren bekommen, rede ich mal gar nicht. Ich halte das mit der Netzkompetenz der Richterin f�r eine Fehleinsch�tzung. Sie wusste vielleicht noch was ein Browser ist und wo man klicken muss, damit die n�chste Seite kommt. > > Ich kann mich auch noch gut an die Zeit nach dem Somm-Urteil > erinnern, als ich mich damals mit ein paar befreundeten Juristen �ber > jenes Urteil gestritten habe. Diese Leute sind nun keinesfalls > innenpolitische Eisenfresser - eher schon das Gegenteil. Trotzdem > begr��ten sie das Urteil damals. Ich kann mich daran erinnern, dass der Medienrat kl�ger war 1997. Zu den Leuten die das Urteil gut fanden, siehe oben. Es erf�llte alle dort genannten Voraussetzungen: 1/ Primat des Rechts wiederhergestellt 2/ einfache L�sung _im_ System gefunden Ich bin in fr�hen Zeiten als Jurist geschnitten und bek�mpft worden, weil manche um das Primat des Rechtsstaates f�rchteten angesichts des enormen Potential des Web. Denn die Aufl�sung von Raum und Zeit und Grenzen trifft die Juristen ins Mark. Sie sind territorial gebunden und das ganze Regelungsger�st zerfliesst und wird teilweise unbrauchbar. Die Folge ist, dass versucht wird mit dem grossen Hammer Fliegen totzuschlagen. Nur eine Hinwendung auf die wirklichen und neuen Aufgaben, eine Globalisierung justiziellen Handelns w�re ein Antwort. Das ist h�llisch kompliziert. Da ist es einfacher, eine Sau durchs Dorf zu jagen und abwechselnd die Domains oder die Links f�r die Aufl�sung des bequemen Sessels verantwortlich zu machen. Die Verurteilung war f�r die Amtsrichterin also viel einfacher als ein Freispruch. Sie ging den Weg des geringsten Widerstandes, aus ihrer Sicht. Aus justizdynamischer Sicht war das fast zwingend. Das hat Thomas Stadler auch dazu bewogen alle Hoffnung auf Einsicht in der ersten Instanz zu d�mpfen. > > Nach all dem scheint mir das Problem nicht so sehr beim Gericht zu > liegen. Vielmehr darin, da� hier eine prek�re Monokultur gedeiht. > Oh doch, denn es gibt zu wenig Richter, die entsprechend ausgebildet sind. Es werden kaum Spezialkammern gebildet und nicht genug in die Ausbildung von Amtsrichtern investiert. Dieser Mangel an Kenntnis hatte uns damals bewegt, FITUG zu gr�nden. Heute weiss ich, dass Ausbildung allein nichts bringt, denn nur die Teilnahme am interaktiven Handeln bringt die notwendigen Einsichten. Wer heute mit einem Problem im Zusammenhang mit Web oder P2P zu einem Amtsgericht kommt, der hat verloren. Deshalb sprach ich in meiner ersten email zum Prozess auch von einem strukturellen Problem Gruss Rigo
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