On Fri, Oct 08, 2004 at 12:37:25PM +0200, Thomas Stadler wrote:
 
> Wer in seinen Postings hier uebrigens stomrfront.org oder rotten.com 
> schreibt, der macht - zumindest nach der Logik der StA Stuttgart - 
> diese Sites - und zwar mit allen Unterseiten - zugaenglich und sich 
> damit strafbar nach � 130 StGB.

Wie ist denn das mit klassischen Literaturverweisen?

Man k�nnte argumentieren, da� - wie in den Naturwissenschaften
heute zu beobachten - der (k�nstliche) Unterschied zwischen
einer Literaturangabe und einem Hyperlink bald verschwunden
sein wird.

Aber anscheinend gibt es bei Juristen noch keine
E-Journals, Preprint-Archive und damit verlinkte 
Literaturdatenbanken.

Gru�,
Martin

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

Attachment: signature.asc
Description: Digital signature

Antwort per Email an