Moinmoin, Thomas Stadler schrieb am 08. Oktober 2004:
> Schon mal was vom Muendlichkeitsgrundsatz gehoert? Der Angeklagte > bekommt relativ frueh in der muendlichen Verhandlung die Gelegenheit > sich zur Sache zu aeussern. Da gibt es in etwa drei Moeglichkeiten. > Entweder man machte gar keine Angaben und schweigt - was hier sicher > nicht sinnvoll gewesen waere - man aeusserst sich zur Sache oder laesst > sich ueber seinen Anwalt aeussern, der dann ein vorbereitetes Statement > verliest. Ich hielt es fuer sinnvoller - und bin auch nach wie vor > dieser Meinung - dass Alvar selbst spricht. Das ist so korrekt. Aber ich glaube irgendwann - so nach 30 Minuten - war zumindest f�r die Richterin der Punkt erreicht wo sie einfach nichts mehr aufgenommen hat. Warum auch immer. F�r meine Begriffe hat Alvar einfach viel zu viel gesagt ;) > Die erste Frage muss eigentlich lauten, was die Tat- oder > Beihilfehandlung ist. Die Akte bestand zwar aus einer Vielzahl von > Ausdrucken von Webseiten, die Alvar zu einem grossen Teil aber nie > verlinkt hatte. > > Das ist ein Aspekt, den ich auch immer wieder angesprochen habe. > Schriftlich und zwei oder dreinmal in der muendlichen Verhandlung. Ja - und _das_ kam leider nie so deutlich heraus. Das ist keine Kritik an ihnen, das ist das was zumindest bei den Zuh�rern ankam. Das ist das was ich auch vorher meinte - das, worum es _eigentlich_ ging wurde w�hrend der Verhandlung praktisch nie angesprochen. Ciao, Hanno -- | Hanno Wagner | Member of the HTML Writers Guild | [EMAIL PROTECTED] | | Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! | | 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it! | Generation @ | #"Aber beschlossen ist beschlossen und die Namensgebung ist immer noch # gelungener als die Leuchtdiodenbeschriftung an pestkompatiblen Modems." # -- Olaf Schlueter ueber die de.* Gruppennamen -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
