Alvar Freude wrote:
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- -- Thomas H�hn <[EMAIL PROTECTED]> wrote:


... wenn eine Horde Nazis w�hrend dieses Fu�ballspieles NS-Propaganda
verteilend Ausl�nder verpr�gelten: warum sollte man dann nicht aus dem
zitieren d�rfen, was die Nazis verteilten?

In diesem Fall w�rde ich aber ohne zu z�gern die Strafbarkeit bejahen. Das Zitieren w�re da n�mlich komplett �berfl�ssig. Sofern man �ber die K�rperverletzungen berichten will jedenfalls.


wer �ber ein solches Ereignis berichtet, berichtet in der Regel umfassend und
nicht nur einen Teil. Die Parolen die unsere hier zum Gl�ck fiktiven Nazis
schreien w�hrend sie Ausl�nder verpr�geln geh�ren ebenso dazu wie die
Flugbl�tter, die sie w�hrenddessen verteilen.

Ich kann unter einem Zeitungsbericht der in etwa so klingt:

"Die Nazis johlten 'ausl�nder raus' und verteilten Flugbl�tter, auf denen T�rken, Juden und Afrikaner als 'Untermenschen' bezeichnet werden. Das Pamphlet schlie�t mit der Forderung:
'Es wird Zeit, dass endlich wieder ein F�hrer mit diesem Pack aufr�umt'. Die Spieler des 1. FC Hutzelhausen zeigten sich angesichts dieser Fremdenfeindlichkeit best�rzt: 'Solche
Fans will ich nicht', so St�rmer Hansi Hutzelwicht."


... keine Strafbarkeit entdecken. Aber vielleicht siehst Du das ja anders.

Einen Zeitungsbericht der Art

"...bei Ausschreitungen im Anschlu� an das Fu�ballspiel Rot-Wei� Gr�nheim gegen den 3. FC Schlumpfhausen haben Rechtsradikale eine t�rkische Familie zusammengeschlagen und au�erdem folgendes Flugblatt verteilt:

[30 Zeilen Abdruck des Flugblatts -- ausf�hrliche Auschwitzl�ge inklusive]

Der Vater wurde mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen. Den Zustand von Mutter und Sohn geben die �rzte mit 'stabil' an..."

w�rde ich nicht mehr als unbedingt gedeckt betrachten. Letztendlich kannst du hier aber beliebig viele "harmlose" Beispiel konstruieren, so wie ich beliebig viele "weniger harmlose" Beispiele konstruieren kann. Das bringt uns nicht weiter.

Thomas

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