Am 23 Oct 2004, um 13:44 hat Rigo Wenning geschrieben:
> > Einen Zeitungsbericht der Art > > > > "...bei Ausschreitungen im Anschlu� an das Fu�ballspiel Rot-Wei� > > Gr�nheim gegen den 3. FC Schlumpfhausen haben Rechtsradikale eine > > t�rkische Familie zusammengeschlagen und au�erdem folgendes Flugblatt > > verteilt: > > > > [30 Zeilen Abdruck des Flugblatts -- ausf�hrliche Auschwitzl�ge > > inklusive] > > Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich: > > Wenn die Zeitung das Phamphlet vollst�ndig druckt, dann verbreitet sie > selbst. Ein Link weist dagegen auf ein _anderes_ Angebot und gerade > nicht das eigene. Was allerdings fuer die Frage der Privilegierung nach � 86 Abs. 3 StGB unerheblich ist. Was ist, wenn man ueber die inhaltlichen Aussagen der Nazis berichten will? Darf man das dann nicht, weil man dadurch in strafbarer Weise die Inhalte verbreitet? Das ist doch genau das, was der Gesetzgeber mit � 86 Abs. 3, 130 Abs. 5 StGB verhindern wollte. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
