Am 23 Oct 2004, um 13:44 hat Rigo Wenning geschrieben:

> > Einen Zeitungsbericht der Art
> >
> > "...bei Ausschreitungen im Anschlu� an das Fu�ballspiel Rot-Wei�
> > Gr�nheim gegen den 3. FC Schlumpfhausen haben Rechtsradikale eine
> > t�rkische Familie zusammengeschlagen und au�erdem folgendes Flugblatt
> > verteilt:
> >
> > [30 Zeilen Abdruck des Flugblatts -- ausf�hrliche Auschwitzl�ge
> > inklusive]
> 
> Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich:
> 
> Wenn die Zeitung das Phamphlet vollst�ndig druckt, dann verbreitet sie
> selbst. Ein Link weist dagegen auf ein _anderes_ Angebot und gerade
> nicht das eigene. 

Was allerdings fuer die Frage der Privilegierung nach � 86 Abs. 3 StGB 
unerheblich ist.

Was ist, wenn man ueber die inhaltlichen Aussagen der Nazis berichten 
will? Darf man das dann nicht, weil man dadurch in strafbarer Weise die 
Inhalte verbreitet?

Das ist doch genau das, was der Gesetzgeber mit � 86 Abs. 3, 130 Abs. 5 
StGB verhindern wollte.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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