Am Saturday 23 October 2004 09:45 verlautbarte Oliver Gassner :
ANZEIGE BEI DER POLIZEI, 

dabei wurde klar, dass
>
> Die betreffenden Flugbl�tter sind [kostenlos / gegen eine Geb�hr von
> 2 EUR] in Briefmarken im Versand erh�ltlich bei: .....
>
> Und jetzt?

Solange es sich um allgemeinzug�ngliche Quellen handelt, ist der Bezug 
erlaubt. Ist der Hinweis dann eine Verbreitung? 

Wenn Du auf den Import von Zeitungen (aus der DDR) und aus den USA 
anspielst, dazu gibt es eine reichhaltige Rechtsprechung des BVerfG aus 
den 50er und 60er Jahren, als Kommunisten noch als Hexen verfolgt 
wurden.

Gleichfalls reichhaltige Quellen findet man beim Europ�ischen 
Gerichtshof f�r Menschenrechte hinsichtlich St�rsendern und 
grenz�berschreitendem Rundfunk (Radio Free Europe etc), 
Satellitenfernsehen..

Da passt �brigens auch B�ssow 'rein, denn der will Feindradio verbieten.
Demn�chst darf man in NRW dann kein AFN mehr h�ren, denn die k�nnten ja 
�ber rotten.com reden..

Rigo

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