Am 26 Oct 2004, um 10:41 hat Oliver Gassner geschrieben: > > >Hm. Wie waere es also mit einem Bericht in der Tagesschau, in der die > >groelenden Nazis in Bild und Ton - und damit zwangslaeufig auch die > >skandierten Parolen - wiedergegeben werden? Muesste ja dann auch > >strafbar sein. > > a) Bei nem Bericht �ber Nazis: neicht > b) bei nem Bericht �ber Shopping in der Innenstadt: event�ll.
Das ist jetzt evtl. Deine Meinung, die aber keine Stuetze im Gesetz findet. Es ist mir auch nicht klar, inwieweit bei einem Bericht ueber Shopping groelende Nazis vorkommen. Sie sind dann zumindest auch Gegenstand des Berichterstattung. Und so ist es ja bei Alvar auch. Stormfront und Co. sind Gegenstand der Berichterstattung ueber die Sperrungsverfuegungen, weil es sich schlicht um die gesperrten Seiten handelt. Ist doch eigentlich ganz einfach. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
