Am 26 Oct 2004, um 10:41 hat Oliver Gassner geschrieben:

> 
> >Hm. Wie waere es also mit einem Bericht in der Tagesschau, in der die
> >groelenden Nazis in Bild und Ton - und damit zwangslaeufig auch die
> >skandierten Parolen - wiedergegeben werden? Muesste ja dann auch
> >strafbar sein.
> 
> a) Bei nem Bericht �ber Nazis: neicht
> b) bei nem Bericht �ber Shopping in der Innenstadt: event�ll.

Das ist jetzt evtl. Deine Meinung, die aber keine Stuetze im Gesetz 
findet. Es ist mir auch nicht klar, inwieweit bei einem Bericht ueber 
Shopping groelende Nazis vorkommen. Sie sind dann zumindest auch 
Gegenstand des Berichterstattung. Und so ist es ja bei Alvar auch. 
Stormfront und Co. sind Gegenstand der Berichterstattung ueber die 
Sperrungsverfuegungen, weil es sich schlicht um die gesperrten Seiten 
handelt. 

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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