-- Peter Ross <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Wenn ich das Wiedergegebene ueber das muendliche Urteil richtig verstanden
> habe, hat die Richterin schon den Kontext in Betracht gezogen, aber ihn
> nicht in der gleichen Art bewertet wie Du es gern haettest?
> 
> Das ist dann etwas anders als Links ohne Kontext juristisch bewerten zu
> wollen.

nein.

Sie hat Links pauschal als Verbreiten/Zug�nglichmachen bezeichnet (wenn mich
mein Ged�chtnis nicht t�uscht, Details wissen wir wenn das schriftliche
Urteil da ist).

Nach der Annahme der Verbreitung/Zug�nglichmachung hat sie den Kontext
bewertet. 


Und da ist es schon ein Unterschied ob man zuerst von einer Straftat ausgeht
und die dann sozusagen manuell ausschlie�t oder ob man zuerst NICHT von einer
Straftat ausgeht (was IMHO auch mit der Unschuldsvermutung korrespondiert)
und eine solche nur anhand des Kontextes bejahen kann. 

Also: Straftat nur dann, wenn der Kontext es hergibt. Sonst kommt man zu der
unangenehmen Situation, dass sich entsprechende Schriften in einem eindeutig
priviligiertem Kontext befinden m�ssen und ob dies bei der Frage "Was haltet
Ihr Von [URL/Link]" der Fall ist, da habe ich so meine Zweifel.


Ciao
  Alvar

-- 
** Alvar C.H. Freude 
** http://alvar.a-blast.org/
** http://odem.org/
**�http://www.assoziations-blaster.de/


--
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