-- Peter Ross <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Wenn ich das Wiedergegebene ueber das muendliche Urteil richtig verstanden > habe, hat die Richterin schon den Kontext in Betracht gezogen, aber ihn > nicht in der gleichen Art bewertet wie Du es gern haettest? > > Das ist dann etwas anders als Links ohne Kontext juristisch bewerten zu > wollen. nein. Sie hat Links pauschal als Verbreiten/Zug�nglichmachen bezeichnet (wenn mich mein Ged�chtnis nicht t�uscht, Details wissen wir wenn das schriftliche Urteil da ist). Nach der Annahme der Verbreitung/Zug�nglichmachung hat sie den Kontext bewertet. Und da ist es schon ein Unterschied ob man zuerst von einer Straftat ausgeht und die dann sozusagen manuell ausschlie�t oder ob man zuerst NICHT von einer Straftat ausgeht (was IMHO auch mit der Unschuldsvermutung korrespondiert) und eine solche nur anhand des Kontextes bejahen kann. Also: Straftat nur dann, wenn der Kontext es hergibt. Sonst kommt man zu der unangenehmen Situation, dass sich entsprechende Schriften in einem eindeutig priviligiertem Kontext befinden m�ssen und ob dies bei der Frage "Was haltet Ihr Von [URL/Link]" der Fall ist, da habe ich so meine Zweifel. Ciao Alvar -- ** Alvar C.H. Freude ** http://alvar.a-blast.org/ ** http://odem.org/ **�http://www.assoziations-blaster.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
