Axel H Horns schrieb:

> Patentinformationen sind heute billig verfuegbar, auch fuer KMUs.

Sind sie das? Ich habe noch keine Patentschrift gesehen, die ich als
Softwareentwickler unmittelbar auf meine Arbeitsinhalte h�tte abbilden
k�nnen. Ich stehe im Gegenteil beim Lesen regelm��ig auf dem Schlauch
und habe keine Ahnung, was ich denn nun tun m�sste, um das jeweilige
Patent zu verletzen bzw. seine Verletzung zu vermeiden. Zum Gl�ck komme
ich nicht oft in diese Situation: mit den Begriffen, mit denen ich in
der Softwareentwicklung normalerweise umgehe, finde ich die von Juristen
m�glicherweise f�r relevant gehaltenen Patente n�mlich gar nicht.

Patentinformationen sind billig, wenn Arbeit nichts kostet. Das tut
sie aber. Als Entwickler treffe und revidiere ich laufend Entscheidungen
�ber die Architektur und Arbeitsweise meiner entstehenden Software. Jedes
Arbeitsergebnis ist aber nur ein Zwischenstand auf dem Weg zur n�chsten
Version. Eine detaillierte unabh�ngige Dokumentation _aller_ dieser Ent-
scheidungen existiert regelm��ig nicht. Es sind zu viele, um sie alle
unabh�ngig vom Code noch einmal aufzuschreiben. Zudem ist die erwartete
Halbwertszeit gering. Vielleicht steht nach einer halben Stunde ein
Kollege in der T�r und fragt mich, was ich denn da f�r einen Mist zusam-
mengeschrieben h�tte.

In dieser Situation Patentrecherchen zu betreiben, oder gar Entwurfsent-
scheidungen auf Patentverletzungen hin zu pr�fen, ist unm�glich. Hinterher
geht es aber auch nicht, da -- siehe oben -- die Dokumentation zwangsl�ufig
unvollst�ndig ist. Sie muss es sein, denn jede Dokumentation, die den
Programmcode nicht nur erg�nzt, sondern in anderer Sprache repliziert, ist
fehlerhaft.

Softwarepatenten fehlen aber auch regelm��ig die Kriterien zur nachtr�g-
lichen Pr�fung, ob eine vorliegende Software ein bestimmtes Patent verletzt.
Abstrakte Anspruchsmerkmale, eine High-Level-Beschreibung der Funktionsweise,
f�hren zu �berm��ig breiten Anspr�chen. Wenn ich Software abstrakt beschreibe,
erkl�re ich nur ihren Verwendungszweck und ansatzweise ihren Funktionsumfang. 
Ansatzweise deshalb, weil jede halbwegs sinnvolle Software eine Reihe von
Funktionen beinhaltet, die sich nicht aus dem unmittelbaren Einsatzzweck
ergeben. Beschreibe ich Software aber konkret, dann repliziere ich sie.
Software beschreibt sich selbst am besten. Vielleicht kann ich diese 
Beschreibung in eine Liste von Merkmalen �bersetzen, aber das w�ren dann
Tausende, oder auch Millionen.

Noch einmal anders formuliert: Ich k�nnte Patentanspr�che auf Software
einerseits anhand oberfl�chlicher Merkmale beschreiben. Dann erfassen
die Anspr�che unvermeidlich Systeme, die sich in ihrer Arbeitsweise
wesentlich unterscheiden und lediglich einen �hnlichen Funktionsumfang
bieten. Mit einem Patent auf ein Dokumentenmanagementsystem treffe ich
dann auch Wikis und Mailinglistenarchive.

Ich k�nnte die Anspr�che andererseits an inneren Merkmalen festmachen.
In diesem Fall ist die Pr�fung auf Patentverletzung nicht mehr mit
vern�nftigem Aufwand m�glich. Au�erdem erfassen die Anspr�che wieder
alles m�gliche, diesmal beliebige Software, die ein bestimmtes Konstrukt
oder Konzept benutzt, ganz gleich wof�r. Mit einem Patent auf Markup-
Sprachen treffe ich Web-Browser, Textverarbeitungen, interne Schnitt-
stellen zwischen Systemkomponenten und so weiter.

Gru�
        Sven


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