On 9 Mar 2005, at 21:16, Hendrik Weimer wrote: > "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> writes: > > > Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf > > computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine > > Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess > > gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind. > > Das ist FUD in Reinstform. Der Begriff der computer-implementierten > Erfindung ist bekanntlich �u�erst breit gefa�t, soda� er sich sicher > auch auf eine Reihe von Patenten bezieht, deren Rechtm��ig niemand > ernsthaft bezweifelt.
Also, warum eine wahre Tatsachenbehauptung FUD sein soll, will mir nicht in den Kopf. Aber: Woran erkennt man denn nun "boese" (Software-)Patente gegenueber den anderen Patenten, "deren Rechtm��ig[keit] niemand ernsthaft bezweifelt" ? Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als "boese" (Software- )Patente eingruppiert werden. Hartmut Pilch und Florian Mueller machen alle Anstrengungen, um ihrer Anhaengerschar immer wieder einzublaeuen, dass man bloss nicht "Patent auf computer-implementierte Erfindung", sondern gefaelligst "Softwarepatent" zu sagen habe. Woran erkennt man denn nun einen Patentanspruch eines "Softwarepatentes" gegenueber einem beliebigen anderen Patentanspruch oder gegenueber einem Patentanspruch im Zusammenhang einer "computer-implementierten Erfindung"? Im Gegensatz zum in der Anti-Patent-Szene zum schwammigen Kampfbegriff verkommenen Ausdruck "Softwarepatent" ist der Begriff "Patent auf computer-implementierte Erfindung" immerhin gut definierbar, z.B. im RiLi-Entwurf als: "'Computerimplementierte Erfindung' ist jede Erfindung, zu deren Ausf�hrung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die auf den ersten Blick mindestens ein neuartiges Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem oder mehreren Computerprogrammen realisiert wird." Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu definieren? --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
