> > Es wird ja keine "Software als solche" patentiert > > Es wird genau Software patentiert, wie mit anderen Patenten > patentiert wird.
Sollte heissen: "Es wird genau so Software patentiert, wie mit anderen Patenten etwa Chemie patentiert wird." > Und die Software-Problemloesung ist genau so als > solche der Gegenstand des Patentbegehrens, wie in anderen Faellen > es eine Chemie-Problemloesung ist. > > Dein Beispiel des Funkverfahrens illustriert den Gebrauch des Wortes > "als solche" sehr gut: das von dir beschriebene Funkverfahren ist > patentfaehig, aber die steuernde Software als solche (etwa im Linux-Kernel) > kann, wie Lutz D. richtig aufzeigte, laut Gesetzeswortlaut nicht Gegenstand > des Patentbegehrens sein und daher weder unmittelbar noch mittelbar das > Patent verletzen. Ebensowenig wie eine Dokumentation des Vorgangs > in natuerlicher Sprache. > > Die Logik des Gesetzes ist denkbar klar und einfach, aber da viele Leute > zu wenig von Software verstehen, hat sich die Hornssche Rechtsverdrehung > inzwischen immerhin bis in die Verlautbarungen des BMJ und EU-Rates hinein > durchgesetzt, obwohl sie etwa vom BGH bislang nicht akzeptiert wird, s. > > http://www.ffii.or/papiere/bgh-suche02/ > > Hier wird das "Programm fuer Datenverarbeitungsanlagen" dem Kontext > entsprechend > als eine "Lehre" (= "Problemloesung") verstanden. Mehr zu diesen Fragen der Auslegung von Art 52 EPUe s. http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
