Hallo Florian, hallo Liste, -- Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Etwas kurios aus Laiensicht fiel die Begr�ndung f�r den Freispruch in > Sachen rotten.com aus: Die drei eingebrachten Bilder (S�ugling mit > ge�ffnetem Brustkorb, der fast vollst�ndig zerst�rte Kopf eines > Unfallopfers, ein asiatisch aussehender vorgeblicher Kannibale, der im > Begriff ist, in ein abgerissenes Bein zu bei�en -- der vorsitzende > Richter schilderte das recht graphisch) stellten keine > Gewaltdarstellung nach � 131 StGB dar, weil sie keinen *Vorgang* > darstellen, und nicht klar ist, ob tats�chlich eine Gewalttat > vorliegt, oder ob es sich einfach nur um ein ekliges Bild handelt. > Kontext gibt's bei rotten.com ja keinen. das fand ich auch (und man hat von hinten leise ein Hauchen "das ist aber schwach" vernommen ;-) ) Wobei ich mich dann sp�ter aufkl�ren lie�, dass da juristisch tats�chlich eine Unterscheidung gemacht wird (was bei dem Kind auch tats�chlich korrekt ist: es ist ein Foto von einer Obduktion eines Journalisten aus Berlin, da ermittelte auch schon mal die dortige Staatsanwaltschaft -- der hatte das auf seiner Homepage -- und stellte das Verfahren dann ein. Das war der Amtsrichterin aber damals egal). Ciao Alvar -- ** Alvar C.H. Freude ** http://alvar.a-blast.org/ ** http://odem.org/ **�http://www.assoziations-blaster.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
