Hallo Florian, hallo Liste,

-- Florian Weimer <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Etwas kurios aus Laiensicht fiel die Begr�ndung f�r den Freispruch in
> Sachen rotten.com aus: Die drei eingebrachten Bilder (S�ugling mit
> ge�ffnetem Brustkorb, der fast vollst�ndig zerst�rte Kopf eines
> Unfallopfers, ein asiatisch aussehender vorgeblicher Kannibale, der im
> Begriff ist, in ein abgerissenes Bein zu bei�en -- der vorsitzende
> Richter schilderte das recht graphisch) stellten keine
> Gewaltdarstellung nach � 131 StGB dar, weil sie keinen *Vorgang*
> darstellen, und nicht klar ist, ob tats�chlich eine Gewalttat
> vorliegt, oder ob es sich einfach nur um ein ekliges Bild handelt.
> Kontext gibt's bei rotten.com ja keinen.

das fand ich auch (und man hat von hinten leise ein Hauchen "das ist aber
schwach" vernommen ;-) )

Wobei ich mich dann sp�ter aufkl�ren lie�, dass da juristisch tats�chlich
eine Unterscheidung gemacht wird (was bei dem Kind auch tats�chlich korrekt
ist: es ist ein Foto von einer Obduktion eines Journalisten aus Berlin, da
ermittelte auch schon mal die dortige Staatsanwaltschaft -- der hatte das auf
seiner Homepage -- und stellte das Verfahren dann ein. Das war der
Amtsrichterin aber damals egal).


Ciao
  Alvar


-- 
** Alvar C.H. Freude 
** http://alvar.a-blast.org/
** http://odem.org/
**�http://www.assoziations-blaster.de/


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