> >Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage > >patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für > >Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein? > > Ist er nicht und waere er auch dann nicht, wenn die Richtlinie Erfolg > gehabt haette.
Ist er, und zwar zwingend, sowohl under den derzeitigen Erteilungsregeln des EPA als auch unter der Ratsversion der Richtlinie. http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tech/ http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/amends05/ffiiepp050615.de.pdf Peinlich, peinlich, und das nach den ganzseitigen Anzeigenkampangnen von BSA und SAP. Ueberall diese aufgeblasenen Ignoranten aus dem Juristenstand. Erst im Rechtsausschuss, dann im Fitug-Forum. Schreibe nie der Boshaftigkeit zu, was auch durch Dummheit zu erklaeren ist... Im EP wollte ich es nicht so recht glauben, jetzt bin ich ueberzeugt. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
