On Saturday 09 July 2005 09:38, Florian Weimer wrote: > Das ist die amerikanische Rechtfertigung. Im europäischen Raum wird > das Recht auf den Schutz einer Erfindung AFAIK weniger ökonomisch > begründet, sondern eher mit dem Naturrecht auf (geistiges) Eigentum.
Glaub ich nicht. Diskutieren koennte man IMHO in diesem Zusammenhang wohl nur ueber das Urheber- und Erfinderpersoenlichkeitsrecht. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
