> > Das bedeutet, dass Geschaeftsmethoden patentierbar sind, sofern man > > ihnen einen "technischen Beitrag" nachsagen kann. > > Und das ist durchaus in der Queue.
Nicht nur angedacht sondern spaetestens seit Mitte der 90er Jahre (Sohei-Entscheidung) konstante Praxis des EPA, zeitweilig von deutschen Gerichten (Automatische Absatzsteuerung, Sprachanalyse etc) noch uebertroffen. > Es gibt ein nettes Papier auf dem Server des japanischen Patentamts, > in dem das Vorgehen dazu zwischen den drei Aemtern abgestimmt wird: > > http://www.jpo.go.jp/torikumi_e/kokusai_e/tws/appendix6.pdf Das Papier gibt's auch beim EPA. Es stammt aus dem Trilateralen Projekt von 2000, in dem die Praxis der drei Aemter weitgehend harmonisiert wurde. Diese Trilaterale Praxis ist die Grundlage des Ratspapiers. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
