* Thomas Stadler wrote: > Am 12 Jul 2005, um 9:51 hat Florian Weimer geschrieben: >> Softwarepatente werden dadurch trotzdem nicht verhindert. > > Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden.
Die Frage ist beantwortet: Der Ratsentwurf kodifiziert eine bestehende Auslegungspraxis. Er legt also die Patentierbarkeit von Software definitiv fest, ohne dafür auf herrschende Rechtsprechung zurückgreifen zu müssen. Der Ratsentwurf führt also die Softwarepatentierbarkeit explizit in die Gesetzeslage ein. Bisher war Software nur implizit patentierbar. Praktisch ist der Unterschied momentan nicht von Bedeutung. Für die nahe Zukunft allerdings schon, da die laufende Rechtsprechung immer über die Gesetzeslage hinausgehen muß, sonst wären die Gerichte nicht angerufen worden. Der Ratsentwurf hätte also eine eklatante Ausweitung der Patentierbarkeit von Software zur Folge gehabt. > Mag sein, aber ist es grundlegende Ausweitung? Meine These war immer die, > dass der Ratsentwurf die derzeitige Rechtslage bzw. Rechtspraxis nicht > erweitert, sondern vermutlich eher die bereits rechte laxe Praxis des EPA > beschraenkt. Betrachte es mal so: Die laufende Rechtsprechung habe einen Wirkradius von eins um die Gesetzeslage. Die derzeitige Gesetzeslage umfaßt das Interval von 0 bis 10. Auf Punkt 11 sitzt die Software. Auf Punkt 12 die Geschäftsabläufe auf Punkt 13 mathematische Methoden. Bei 11,5 stirbt die Open Source Bewegung. Was würde passieren, wenn die Gesetzeslage auf 0 bis 11 erweitert würde? Formal ändert sich nichts, jedoch sind all die aktuellen Streitfälle nun fest zugunsten der Großindustrie zementiert und darüberhinaus droht der Exodus der Open Source Bewegung und die KMUs kommen mit Ihren Geschäftspraktiken in schweres Fahrwasser, weil beide Punkte im erweiterten Wirkkreis der laufenden Rechtsprechung liegen. Ja, das Argument ist nicht valide, wenn man sich rein am Gesetzestext orientiert. Jedoch hätte es die Probleme mit IDEA, LZW und Co. nicht gegeben, hätte sich die Rechtssprechung exakt an den bestehenden Gesetzestext gehalten. > Ich moechte hier nicht den Ratsentwurf verteidigen, sondern versuche > nur zu erlaeutern, dass das was manche befuerchten sich aus ihm auch > nicht ergibt. Ich hoffe, ich konnte die Art der Befürchtungen etwas klarer machen. Deine Verteidigung ist in Ordnung, jedoch eben praktisch über den aktuellen Zeitpunkt hinaus irrelevant. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
