Am 12.07.2005 um 21:35 schrieb Thomas Stadler:
Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige
Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt
wurde.
Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a
und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der Ratsfassung steht explizit das
Gegenteil.
Erwägungsgrund 14 zur Ratsfassung habe ich vergessen. da steht es
nochmal ganz deutlich und ausdrücklich drin, dass Geschäftsmethoden
keine patentfähigen Erfindungen sind.
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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