> im Kannibalenland bedeutet. Aber eigentlich wollte ich hier nicht die > Kannibalen diskutieren.
Den Vergleich mit Toetungsdelikten gabst diesmal du vor. > "unerlaubt" gibt Dir die Lösung: Es richtet sich gegen die > "unerlaubten". Was erlaubt/unerlaubt heisst muss dann noch festgestellt > werden. Es ist ja fuer Deutschland bereits bekannt: keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Wenn ich das auf 20 Jahre hinweg festschreiben will und dann zu diesem Zweck in einem Erwaegungsgrund formuliere, es ginge darum "den Status Quo festzuschreiben und Tendenzen hin zu ueberzogenem Rasen Einhalt zu gebieten", kommt etwa das heraus, was unsere Ministerialbeamten in dieser Rili versucht haben. > rücksichtslos Rasen dürfen. Ausserdem fehlt jede Aussage zu einer > Geschwindigkeitsbegrenzung im Obersatz. Die ist im "Status Quo" impliziert. > Formulierungen. Der Treppenwitz hier ist, dass Du dadurch jenes > Horrorszenario bestens heraufbeschwören konntest, das die Entwickler > auf die Barrikaden brachte. Der Treppenwitz ist m.E. dass noch immer einige Leute so tun, als haette die Ratsrichtlinie etwas begrenzt. Und das nach all den SAP/BSA-Anzeigen, all den Aussagen des EPA, der Patentanwaelte etc und all den von mir hier ausfuehrlich ausgewalzten Zitaten. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
