> Es waere sicherlcih auch sinnvoll, das mal durchzustreiten, weil sich > Google dann kuenftig genauer ueberlegen wird, wann man etwas verbannt.
Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die mit dem Mitstoerer-Haftungs-Terror allgemein Schluss macht, d.h. etwa dafuer sorgt, dass * der Mitstoerer nicht belangt wird, wenn der Hauptstoerer gerichtlich greifbar ist * der Mitstoerer nur dann etwas entfernen muss, wenn er vom Gericht oder Staatsanwalt direkt und kostenfrei aufgefordert wird, d.h. Schluss mit der Abwaelzung der Zensurkosten vom Zensor auf die Opfer. Bei Zivilgerichten koennte ja die Partei, die die Zensur beantragt, die Gebuehren bezahlen. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
