> Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was im > konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund - der > tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem Index > zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden gegen gerichtliche > Verfuegungen verstossen, reicht da nicht. Das klingt zwar schluessig, aber gibt es auch wirklich Gesetze/Rechtsprechung in diesem Sinne ?
Wenn das Recht so schluessig waere, kaemen Mitstoerer in Faellen, wo der Hauptstoerer gerichtlich greifbar ist, erst gar nicht unter Druck. > Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google > Seiten aus seinem Index entfernt? > ... > Es steht FFII ja auch frei, von Nutzwerk diesbezueglich Unterlassung zu > verlangen. Verlangen kann man immer, aber bekommt man dafuer auch Gerichtsurteile ? Abgesehen davon gibt es schon jede Menge Gravamina, deretwegen FFII mit recht guter Erfolgsaussicht klagen koennte, aber dem steht das bekannte Ressourcenproblem entgegen, das erst mal ueberwunden werden muesste. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
