Am 6 Oct 2005, um 22:23 hat PILCH Hartmut geschrieben: > > Nachfragen ergaben, dass Google eine einmal aus dem Index entfernte > Seite/Site grundsätzlich nicht erneut prüft, da bereits das Zensieren > unverhältnismäÃig viel Arbeit verursacht und nur notgedrungen > vorgenommen wird, weil deutsche Gerichte das so verlangen.
Was hat denn das deutsche Gericht konkret von Google verlangt? Man ist > nicht bereit, nutzwerk.ffii.org noch einmal zu prüfen, da dies ein > kostentreibendes Exempel statuieren würde. Google hat eine marktberrschende Stellung auf dem Suchmaschinensektor und kann nicht einfach ohne sachliche Rechtfertigung Seiten aus dem Index entfernen, nur weil eine Fa. Nutzwerk das fordert. Es sollte dann freilich sichergestellt sein, dass die Inhalte tatsaechlich nicht mehr gegen in Kraft befindliche gerichtliche Verbote verstossen. Wenn Nutzwerk seit Juni an Google schreibt und die Seiten erst im September entfernt wurden, dann vermute ich eher, dass Google sich deshalb zur Entfernung entschlossen hat, weil das fortlaufende Geschreibe von Nutzwerk zu laestige wurde. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html ------------------------- "Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab. Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte." (Alfred Dorfer) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
