Am 10 Oct 2005, um 10:48 hat PILCH Hartmut geschrieben:
> > > > In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder > > "sperren". > > Darf? > > Gibt es da rechtliche Handhaben? Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was im konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund - der tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem Index zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden gegen gerichtliche Verfuegungen verstossen, reicht da nicht. > > Mir wuerde es allerdings schwer fallen, diesen Zustand ausgerechnet > dadurch aendern zu wollen, dass ich gegen Google vorgehe. Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google Seiten aus seinem Index entfernt? > > Die wirklichen Verursacher sitzen ja woanders. Es steht FFII ja auch frei, von Nutzwerk diesbezueglich Unterlassung zu verlangen. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html ------------------------- "Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert ihr den knappen ersten Platz in der Arithmetik. Schroeder besiegt die Meinungsforscher und leitet daraus die Kanzlerlegitimation ab. Westerwelles Sieg besteht im ewigen Glanz der Leere, im Sieg über Inhalte." (Alfred Dorfer) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
