* PILCH Hartmut: >> > Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in >> > Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar >> > ist. >> >> Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf >> zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner >> gehostete Seite zu legen -- h3.slysoft.com, einer der Hosts hinter >> www.slysoft.com, steht offenbar in Deutschland. > > Ist denn Slysoft.com greifbar ?
slysoft.com wird von Frankreich aus verwaltet. Ob die Inhalte nach französischem Recht problematisch sind, weiß ich nicht. > Wenn es z.B. eine kanadische Firma ist, ist Hetzner fuer sie genau so > sekundaer wie Heise. Naja, ich finde es schon seltsam, daß ein URL mit "www" problematisch ist, einer mit "h3" aber nicht, auch wenn die Inhalte dieselben sind. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
