On Tue, Mar 28, 2006 at 08:46:32PM +0200, Frank Küster wrote:
> > Also rein theoretisch: Nachgucken ob da irgendwo noch mehr 
> > phishing-Seiten liegen, und die mit nem Hinweis auf den Betrug 
> > "verzieren", damit keiner der dumm genug ist auf den Link zu klicken 
> > wenigstens da noch die Chance hat sich zu retten.
> Wenn das kein hypothetischer indischer, sondern ein hypothetischer
> deutscher Provider wäre, dann wäre das wahrscheinlich strafbar.  Weißt
> du ob es sich wirklich um versuchte Straftaten handelt, oder nur um
> Tests/Forensik/...?  

Eher unwahrscheinlich, da Strafbarkeit einen *wirksamen* Schutz
voraussetzt. Username=Passwort bei Angabe des Usernamen im Klartext wir
auch beim dümmsten Richter kaum als "wirksam" durchgehen...


ciao, Dirk
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