Am Samstag 04 September 2004 14:32 schrieb Michael Holtermann:
> Moin Matthias!
>
> Matthias Houdek wrote:
> > Elektronische Post, die Ãber die "elektronische Poststelle" der Firma
> > den Betrieb verlÃsst, sollte nicht anders beurteilt werden. Warum
> > auch?
>
> Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen Ãrger ein, wenn man
> privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung
> des Briefgeheimnisses wÃre da ein Ansatzpunkt.
Das sehe ich anders:
1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von
_verschlossenen_ SchriftstÃcken (Â 202 StGB). Darunter fallen z.B. auch
keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w. nicht unter
das Briefgeheimnis, da die offen drauÃen draufstehen (mÃssen ;-).
E-Mails sind hier ausdrÃcklich nicht erfasst. Man kÃnnte bestenfalls in
einer Analogie _verschlÃsselte_ E-Mails den verschlossenen SchriftstÃcken
gleichsetzen.
Dem entspricht auch die Erweiterung des  202, der  202a des StGB
rechnung (AusspÃhen von Daten): "(1) Wer unbefugt Daten, die nicht fÃr
ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert
sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine solche besondere
Sicherung wÃre z.B. eine PGP-VerschlÃsselung der Mail.
2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom
Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja wohl
auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier.
Das heiÃt nicht, dass nicht auch private Mails gestattet sein kÃnnten.
Dann aber bitte mit einer privaten Mailadresse als Absender (fÃr die der
Firmen-Mailserver ja durchaus als Relay dienen kann). Damit ist eine
saubere Trennung mÃglich, und selbst das reine mitloggen der Versanddaten
erfÃllt noch keinen Straftatbestand (s.o.). Allerdings tritt hier die
Firma als "Kommunikationsdienstleiter" auf und unterliegt damit weiteren
Bestimmungen. Deshalb wÃre es besser, private Mails entweder ganz zu
verbieten (einfach keine firmeneigenen MÃglichkeiten anbieten) oder nur
Ãber ein Webinterface eines Providers zu erlauben (kÃnnte man eh kaum
kontrollieren und/oder verhindern).
Und 3.:
Auch wenn es eigentlich logisch ist, dass der Versand elektronischer Post
von den beteiligten Rechnern i.d.R. mitprotokolliert wird, gehÃrt es IMHO
zum "Guten Ton", die Mitarbeiter kurz darÃber zu informieren. Nicht mehr,
nicht weniger.
Was sich bei solchen Dingen Gewerkschaften und BetriebsrÃte einzumischen
haben, ist mir schleierhaft. Ob eine Buchhaltung die UmsÃtze
mitarbeiterbezogen erfasst oder ob und wie ein Postausgangsbuch gefÃhrt
wird - das geht die doch auch nix an. Die sollen erst mal ihre anderen
Aufgaben effektiv und im Interesse der AN (und auch der durch
Arbeitslosigkeit verhinderten AN!) wahrnehmen. Aber jetzt wird es wohl
politisch und damit hier OT ;-)
--
GruÃ
MaxX
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