On Sun, Sep 05, 2004 at 11:11:43AM +0200, Matthias Houdek wrote: > > > > Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen Ärger ein, wenn man > > privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt. Verletzung > > des Briefgeheimnisses wäre da ein Ansatzpunkt. > > 1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von > _verschlossenen_ Schriftstücken (§ 202 StGB). Darunter fallen z.B. auch > keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w. nicht unter > das Briefgeheimnis, da die offen draußen draufstehen (müssen ;-). > E-Mails sind hier ausdrücklich nicht erfasst. Man könnte bestenfalls in > einer Analogie _verschlüsselte_ E-Mails den verschlossenen Schriftstücken > gleichsetzen. > Dem entspricht auch die Erweiterung des § 202, der § 202a des StGB > rechnung (Ausspähen von Daten): "(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für > ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert > sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu > drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine solche besondere > Sicherung wäre z.B. eine PGP-Verschlüsselung der Mail.
Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails zugreifen kann. Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders gesichert. Hinzu kommt, daß eine Firma, die private emails erlaubt, als Dienste- anbieter gilt und somit das TDDSG (http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm) zu beachten hat. > 2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom > Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja wohl > auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier. Was ja nun den Firmen überlassen bleibt. cu ulf -- Ulf Volmer [EMAIL PROTECTED] -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)