Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:
> On Sun, Sep 05, 2004 at 11:11:43AM +0200, Matthias Houdek wrote:
> > > Obacht. Man handelt sich als Firma gewaltigen �rger ein, wenn man
> > > privaten Mailverkehr erlaubt und alle Daten daraus mitlogt.
> > > Verletzung des Briefgeheimnisses w�re da ein Ansatzpunkt.
> >
> > 1. Das Briefgeheimnis umfasst den Schutz des _Inhaltes_ von
> > _verschlossenen_ Schriftst�cken (� 202 StGB). Darunter fallen z.B.
> > auch keine Postkarten! Auch fallen Versandangaben, Adressen u.s.w.
> > nicht unter das Briefgeheimnis, da die offen drau�en draufstehen
> > (m�ssen ;-). E-Mails sind hier ausdr�cklich nicht erfasst. Man k�nnte
> > bestenfalls in einer Analogie _verschl�sselte_ E-Mails den
> > verschlossenen Schriftst�cken gleichsetzen.
> > Dem entspricht auch die Erweiterung des � 202, der � 202a des StGB
> > rechnung (Aussp�hen von Daten): "(1) Wer unbefugt Daten, die nicht
> > f�r ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders
> > gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit
> > Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
> > Eine solche besondere Sicherung w�re z.B. eine PGP-Verschl�sselung
> > der Mail.
>
> Eine solche Sicherung ist bereits, da� nur root auf fremde emails
> zugreifen kann.
> Die emails sind _nur_ f�r den Empf�nger bestimmt und besonders
> gesichert.

Einspruch:
Eine Mail, die nicht verschl�sselt ist, kann nicht als gesichert gegen 
fremden Zugriff angesehen werden, weil:
a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? Und au�erdem 
gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.
b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand werden 
(Fipptehler in der Adresse z.B.). Einen Brief kann ist dann nicht lesen 
(es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen ist. 
W�rde ich ihn dennoch �ffnen, w�re das prinzipiell strafbar. Eine Mail 
kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist verschl�sselt).

> Hinzu kommt, da� eine Firma, die private emails erlaubt, als Dienste-
> anbieter gilt und somit das TDDSG
> (http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm)
> zu beachten hat.

Das schrieb ich bereits. 
Allerdings ist sie das nur, wenn sie _fremde_ E-Mail-Konten durchleitet. 
Sie w�re es wohl auch, wenn sie ihren Mitarbeitern extra Privatkonten 
unter der Firmendomain anbietet - aber ich kenne keine Firma, die so 
etwas macht. Als Versender von E-Mail aus eigenen (Firmen-)Konten ist sie 
allerdings kein Diensteanbieter (es existiert ja kein Dritter, f�r den 
der Dienst angeboten wird).

> > 2. In einer Firma sollte es einfach nie gestattet sein, vom
> > Firmen-Mailaccount aus private Mails zu versenden. Es schreibt ja
> > wohl auch niemand seine privaten Briefe auf Firmenpapier.
>
> Was ja nun den Firmen �berlassen bleibt.

Sicher, aber kein halbwegs gescheiter Chef wird die Verwendung von 
Firmenbriefbogen f�r private Post erlauben, weil es dadurch zu gewaltigen 
rechtlichen Verwicklungen kommen kann, wenn nicht evtl. sogar 
rechtsverbindliche Gesch�fte entstehen k�nnen. Bei E-Mails ist das IMHO 
nicht anders zu bewerten.

Wenn bei mir jemand mit der Mailadresse [EMAIL PROTECTED] (zu 
dieser Firma unterhalte ich vielleicht sogar schon Gesch�ftsbeziehungen?) 
einen Auftrag erteilt, so gehe ich davon aus, das ich diesen Vertrag mit 
der Firma XYZ abschlie�e und nicht mit Herrn Martin Klein als 
Privatperson.

-- 
Gru�
                MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).

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