Am Sonntag 05 September 2004 18:50 schrieb Ulf Volmer:
> On Sun, Sep 05, 2004 at 05:26:39PM +0200, Matthias Houdek wrote:
> > Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:
>
> [ �202 StGB ]
>
> > > Eine solche Sicherung ist bereits, da� nur root auf fremde emails
> > > zugreifen kann.
> > > Die emails sind _nur_ f�r den Empf�nger bestimmt und besonders
> > > gesichert.
> >
> > Einspruch:
> > Eine Mail, die nicht verschl�sselt ist, kann nicht als gesichert
> > gegen fremden Zugriff angesehen werden, weil:
> > a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf?
>
> [EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf
> -rw-rw----    1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf

Ah, ja. Also d�rfen auch Mitglieder der Gruppe Mail hier lesen (wie auch 
immer er da hinein gekommen ist). Au�erdem ist das eine willk�rliche 
Festlegung auf deinem System. Wer sagt, dass es auf allen anderen 
Systemen auch so eingerichtet ist - und du hast keinerlei Kontrolle �ber 
die Sicherheitsrestriktionen auf fremden Systemen.

> > Und au�erdem  gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.
>
> Ich bin offen f�r Hinweise auf Systeme (bitte kein win9x), bei denen
> email world-readable sind.

Auf allen, auf denen es erlaubt wird. Z.B. kann ich auf einem 
Novell-Server einen Mail-Ordner anlegen und allen Usern dort Leserechte 
geben. Es wird zwar jeder User nur auf sein pers�nliches 
Mail-Unterverzeichnis gemapped, aber es bedarf keiner kriminellen 
Energie, direkt in der Netzwerkeumgebung nach freigegebenen Ordnern und 
Volumes zu schauen.

Au�erdem gibt es durchaus noch W95/98-Systeme in vielen kleinen Firmen.

> > b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand
> > werden (Fipptehler in der Adresse z.B.).
>
> Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum da� ein
> Unbefugter bewu�t private emails/Dateien liest.

Wenn ich einen nicht an mich adressierten Brief �ffne, ist das zun�chst 
erst mal kein Versehen mehr, wenn ich ihn dann lese. Bei einer Mail ist 
das anders, da sehe ich den Inhalt sofort (wie bei einer Postkarte).

Und Nein, befugt ist eindeutig der Empf�nger der Nachricht, alle anderen 
sind erst einmal unbefugt.
Da ergibt sich �brigens ein n�chstes Problem im Zusammenhang mit 
Firmen-Mails: Wenn mir als Support-Adresse z.B. [EMAIL PROTECTED] 
mitgeteilt wird, so schreibe ich zwar an Ute Mayer, aber an sie nur als 
Vertreterin dieser Firma. Letzlich ist es mir egal, wer dort meine 
Anfrage beantwortet (Frau Mayer k�nnte ja im Urlaub sein). Wenn ich 
wollte, dass eine Mail nur f�r sie pers�nlich ist, so kann ich das auf 
einem Brief entsprechend angeben. Den darf dann niemand anderes �ffnen. 
Bei einer Mail geht das nicht - au�er, ich habe einen pers�nlichen 
Public-Key von ihr, womit wir bei gesch�tzten Mails wieder bei der 
Verschl�sselung w�ren.

Der Umstand, dass ein seit vielen Jahren existierender, allgemeing�ltiger 
und auch anerkannt sicherer Mechanismus nur sehr selten genutzt wird kann 
doch nicht bedeuten, dass wir jetzt die Gesetze dahingehend verbiegen, 
dass ein Missachten elementarster Sicherungsmechanismen auch noch 
sanktioniert und sogar gef�rdert wird.

> Wer befugt ist, entscheidet in aller Regel (bei uns) ein Richter.

Im Streitfall: Ja. Aber auch der wird sich nach den Fakten richten, und da 
ist der Empf�nger befugt und kein anderer.

Es m�ssen aber 2 (zwei!) Bedingungen erf�llt sein, um � 202(+a) StGB zu 
erf�llen: Man muss ein Unbefugter sein _und_ es muss sich um ein 
verschlossenes Schriftst�ck bzw. _besonders_ [1] gesicherte Daten 
handeln., zu deren Inhalt man sich Zugang verschafft.

> > Einen Brief kann ist dann nicht lesen
> > (es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen
> > ist. W�rde ich ihn dennoch �ffnen, w�re das prinzipiell strafbar.
> > Eine Mail kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist
> > verschl�sselt).
>
> Fangfrage: Darf der Brieftr�ger deine Briefe lesen, wenn du vergessen
> hast, sie zuzukleben?

Wenn er nachweisen k�nnte, dass ich es vergessen h�tte, w�rde er nach �202 
straffrei ausgehen. Allerdings gibt es da noch weitere Rechtsnormen, die 
es ihm verbieten (als Mitarbeiter eines entsprechenden Dienstleisters). 
Aber mein Nachbar, der w�hrend meines Urlaubs meinen Briefkasten leert, 
d�rfte es dem Gesetz nach, wenn ich so einen unverschlossenen Brief 
erhalte.

[1] Das nicht zugewiesene Leserecht auf eine Datei, die eine Mail enth�lt, 
ist zweifelsfrei eine Sicherung der Daten vor unberechtigtem Zugriff, 
aber ganz bestimmt noch keine _besondere_ Sicherung.

BTW: Die Gesetze sind sehr eindeutig, leider fehlt es vielen Richtern an 
der Sachkompetenz, die technischen Hintergr�nde entsprechend zu bewerten
(sie sind halt Juristen und keine IT-Spezialisten). Daher kursieren auch 
sehr viele gegenteilige Urteile zu diesen Themen durch die Fachliteratur, 
so dass sicher jeder seine Auffassung durch entsprechende Richterspr�che 
unterlegen kann. (Oups, Blocksatz ;-)

-- 
Gru�
                MaxX
Hinweis: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet (Filter 
nach /dev/null).

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