On Sun, Sep 05, 2004 at 05:26:39PM +0200, Matthias Houdek wrote:
> Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:

[ �202 StGB ]

> > Eine solche Sicherung ist bereits, da� nur root auf fremde emails
> > zugreifen kann.
> > Die emails sind _nur_ f�r den Empf�nger bestimmt und besonders
> > gesichert.
> 
> Einspruch:
> Eine Mail, die nicht verschl�sselt ist, kann nicht als gesichert gegen 
> fremden Zugriff angesehen werden, weil:
> a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? 

[EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf 
-rw-rw----    1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf

> Und au�erdem  gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

Ich bin offen f�r Hinweise auf Systeme (bitte kein win9x), bei denen
email world-readable sind.

> b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand werden 
> (Fipptehler in der Adresse z.B.). 

Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum da� ein
Unbefugter bewu�t private emails/Dateien liest.
Wer befugt ist, entscheidet in aller Regel (bei uns) ein Richter.


> Einen Brief kann ist dann nicht lesen 
> (es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen ist. 
> W�rde ich ihn dennoch �ffnen, w�re das prinzipiell strafbar. Eine Mail 
> kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist verschl�sselt).

Fangfrage: Darf der Brieftr�ger deine Briefe lesen, wenn du vergessen
hast, sie zuzukleben?

cu
ulf

-- 
Ulf Volmer
[EMAIL PROTECTED]


-- 
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): 
http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/

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