On Sun, Sep 05, 2004 at 05:26:39PM +0200, Matthias Houdek wrote: > Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:
[ �202 StGB ] > > Eine solche Sicherung ist bereits, da� nur root auf fremde emails > > zugreifen kann. > > Die emails sind _nur_ f�r den Empf�nger bestimmt und besonders > > gesichert. > > Einspruch: > Eine Mail, die nicht verschl�sselt ist, kann nicht als gesichert gegen > fremden Zugriff angesehen werden, weil: > a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? [EMAIL PROTECTED]:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf -rw-rw---- 1 ulf mail 3202706 5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf > Und au�erdem gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme. Ich bin offen f�r Hinweise auf Systeme (bitte kein win9x), bei denen email world-readable sind. > b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand werden > (Fipptehler in der Adresse z.B.). Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum da� ein Unbefugter bewu�t private emails/Dateien liest. Wer befugt ist, entscheidet in aller Regel (bei uns) ein Richter. > Einen Brief kann ist dann nicht lesen > (es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen ist. > W�rde ich ihn dennoch �ffnen, w�re das prinzipiell strafbar. Eine Mail > kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist verschl�sselt). Fangfrage: Darf der Brieftr�ger deine Briefe lesen, wenn du vergessen hast, sie zuzukleben? cu ulf -- Ulf Volmer [EMAIL PROTECTED] -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject "unsubscribe". Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)

