Hi Christian,
-> deutsches Recht.
ja, aber de.openoffice.org ist ein Angebot aus Deutschland f�r Deutschland, im Zweifelsfalle.
Falsch. Nur f�r gesch�ftsm��ige Angebote.
http://www.netlaw.de/beitraege/2002/0210%20anbieterkennzeichnung.htm "Auch rein privat betriebene Website m�ssen deshalb gekennzeichnet werden."
Warum sollte also irgendwer aus der de-Community haften?
Nur, weil der Server woanders steht und von einer anderen Firma betrieben wird, hei�t das nicht, dass der Teledienst nicht deutschem Recht unterf�llt. Sonst k�nnte man sich auf diesem Wege ja jeglichen deutschen Rechts entledigen.
Schon mal angesehen?
Ja. Allein die Zug�nglichkeit w�rde das Impressum scheitern lassen. Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick klar und deutlich als Impressum erkennbar sein.
Viele Gr��e Flo
-- ## Florian Effenberger ## Marketing deutschsprachiges Projekt ## OpenOffice.org - http://de.openoffice.org
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