Hallo Martina, *,

Am Dienstag, 22. Februar 2005 21:23 schrieb Martina Techann:

(...)

> >>"� 15 Aufsichtsrat
> >>
> >>1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands fr�hestens
> >> drei Jahre nach Aufnahme der T�tigkeit des Vereins (Datum der
> >> Eintragung in das Vereinsregister) beziehungsweise wenn die
> >> Mitgliederzahl 150 �berschritten hat und sp�testens nach 10
> >> Jahren gebildet. ..."
> >>
> >>(... aber leider erst in drei Jahren)
> >
> >Nachlesen! Selbst diesen Satz kann man richtig lesen. Entweder
> > nach drei Jahren oder wenn 150 Mitglieder da sind.
>
> Also ich verstehe das so, dass in beiden F�llen der Aufsichtsrat
> erst auf Antrag des
> Vorstandes gew�hlt wird und zwar fr�hestens. Das l�sst Luft.

irgendeiner mu� schlie�lich den Antrag stellen. Der Vorstand ist 
verantwortlich, die Satzung einzuhalten und f�r deren Ausf�hrung zu 
sorgen. Also ist er gehalten, unverz�glich nach erreichen der fixen 
Kriterien (Mitgliederzahl oder 10 Jahre), den Antrag zu stellen.
Wenn Du im Vereinsvorstand t�tig warst, wirst Du wissen, da� der 
Vorstand die Gesch�ftsf�hrung des Vereins zu leisten hat (und den 
Antrag, ein solches Gremium zu bilden, geh�rt sicher dazu) und ein 
anderes Antragsrecht schwerlich zum Erfolg f�hrt (z.B. 20 % der 
Mitglieder : dann wird das nach 20 Jahren vielleicht noch nichts).
So nun aber genug der Rechtsseminarerei ;-)
Der Rest geh�rt dann vielleicht doch an eine Uni.

Sch�nen Abend
Andreas
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