Hallo Martina, *, Am Dienstag, 22. Februar 2005 21:23 schrieb Martina Techann:
(...) > >>"� 15 Aufsichtsrat > >> > >>1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands fr�hestens > >> drei Jahre nach Aufnahme der T�tigkeit des Vereins (Datum der > >> Eintragung in das Vereinsregister) beziehungsweise wenn die > >> Mitgliederzahl 150 �berschritten hat und sp�testens nach 10 > >> Jahren gebildet. ..." > >> > >>(... aber leider erst in drei Jahren) > > > >Nachlesen! Selbst diesen Satz kann man richtig lesen. Entweder > > nach drei Jahren oder wenn 150 Mitglieder da sind. > > Also ich verstehe das so, dass in beiden F�llen der Aufsichtsrat > erst auf Antrag des > Vorstandes gew�hlt wird und zwar fr�hestens. Das l�sst Luft. irgendeiner mu� schlie�lich den Antrag stellen. Der Vorstand ist verantwortlich, die Satzung einzuhalten und f�r deren Ausf�hrung zu sorgen. Also ist er gehalten, unverz�glich nach erreichen der fixen Kriterien (Mitgliederzahl oder 10 Jahre), den Antrag zu stellen. Wenn Du im Vereinsvorstand t�tig warst, wirst Du wissen, da� der Vorstand die Gesch�ftsf�hrung des Vereins zu leisten hat (und den Antrag, ein solches Gremium zu bilden, geh�rt sicher dazu) und ein anderes Antragsrecht schwerlich zum Erfolg f�hrt (z.B. 20 % der Mitglieder : dann wird das nach 20 Jahren vielleicht noch nichts). So nun aber genug der Rechtsseminarerei ;-) Der Rest geh�rt dann vielleicht doch an eine Uni. Sch�nen Abend Andreas -- ## Content Developer OpenOffice.org: lang/DE ## Freie Office-Suite f�r Linux, Mac, Windows, Solaris ## http://de.openoffice.org ## Meine Seite http://www.amantke.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
