Hi Stefan,

2010/11/16 Stefan Weigel <[email protected]>:
> Am 16.11.2010 04:59, schrieb Thomas Hackert:
>
>>> Der Server steht in Deutschland, wird von einer Rechtsperson in
>>> Deutschland betrieben.
>>> Um Deutsch wird man da nicht herumkommen.
>>
>> Das war mir schon klar. Aber das Englische dazwischen - für einen
>> Server in Deutschland? Ist das rechtlich „einwandfrei“? Müsste die
>> Seite nicht ganz auf Deutsch sein?
>
> Nur um einem möglichen Irrtum vorzubeugen:
>
> Die nach deutschen Gesetzen geregelte Impressumspflicht würde auch
> gelten, wenn der Server nicht in Deutschland stehen würde und/oder
> der Betreiber keine Rechtsperson in Deutschland wäre.

Server im Ausland reicht nicht: Klar, sollte auch nicht impliziert
werden. (Herkunftslandprinzip)
Aber *UND*, sprich auch wenn der Anbieter keine Rechtsperson in
Deutschland ist? Na, das doch eher weniger - haste da 'ne Referenz?

(mal ganz abgesehen von der Grundsätzlichen Frage, ob die LO webseite
überhaupt unter die Impressumspflicht nach dem TMG fällt - gegen
Entgelt: Sicher nicht - "geschäftlich" - naja, darüber kann man
streiten.

> Zusätzlich, auch wenn der Server in Deutschland steht und der
> Betreiber eine deutsche Rechtsperson ist, muss das Web-Angebot alle
> gesetzlichen Anforderungen der Länder erfüllen, in denen es
> erreichbar ist und an deren Bewohner es sich richtet.

Auch das wage ich mal zu bezweifeln. Internet ist ja von Haus aus von
überall erreichbar, und ich habe noch keine einzige Seite gesehen, die
die gesetzlichen Anforderungen aller Länder erfüllt. Bei Kommerzseiten
wie paypal oder ebay ist es naturgemäß anders, aber da gehts auch
weniger um Impressum, sondern um die wirtschaftlichen Regelungen....

ciao
Christian

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