Hi, Am 16.11.2010 17:23, schrieb Christian Lohmaier:
>> Die nach deutschen Gesetzen geregelte Impressumspflicht würde auch >> gelten, wenn der Server nicht in Deutschland stehen würde und/oder >> der Betreiber keine Rechtsperson in Deutschland wäre. > > Server im Ausland reicht nicht: Klar, sollte auch nicht impliziert > werden. (Herkunftslandprinzip) > Aber *UND*, sprich auch wenn der Anbieter keine Rechtsperson in > Deutschland ist? Na, das doch eher weniger - haste da 'ne Referenz? Zum Beispiel http://www.anbieterkennung.de/ Zum Beispeil http://www.abonetx.de/was-muss-ins-impressum.html <Zitat http://www.anbieterkennung.de/> Übrigens besteht die Impressumspflicht unabhängig davon, wo die Website gehostet [...] [Website] unterliegt dennoch den Regelungen des TMG bzw. RStV, wenn sie von einer Person oder Firma mit Sitz in Deutschland betrieben wird *oder* sich an deutsche Internetnutzer richtet. </Zitat> <Zitat http://www.anbieterkennung.de/> Im Ausland ansässige Anbieter, die auf dem deutschen Markt tätig sind, müssen ebenfalls die Anforderungen des TMG erfüllen. Das LG Frankfurt a.M. hat ausgeführt, daß auch bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers besteht, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Folglich sind unter anderem das ausländische Register und die Registernummer offenzulegen. </Zitat> > (mal ganz abgesehen von der Grundsätzlichen Frage, ob die LO webseite > überhaupt unter die Impressumspflicht nach dem TMG fällt - gegen > Entgelt: Sicher nicht - "geschäftlich" - naja, darüber kann man > streiten. Das ist eigentlich nicht strittig. Der Begriff "geschäftsmäßig" hat im juristendeutsch überhaupt nichts damit zu tun, ob eine Erwerbstätigkeit oder dergleichen dahinter steckt. <Zitat http://www.abonetx.de/was-muss-ins-impressum.html> Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot auf Dauer angelegt – also "nachhaltig" – unterhält. Es ist vollkommen egal, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt oder sogar tatsächlich Geld verdient wird. Dementsprechend sind auch Betreiber privater Homepages zur Anbieterkennzeichnung (via Impressum) verpflichtet. </Zitat> >> Zusätzlich, auch wenn der Server in Deutschland steht und der >> Betreiber eine deutsche Rechtsperson ist, muss das Web-Angebot alle >> gesetzlichen Anforderungen der Länder erfüllen, in denen es >> erreichbar ist und an deren Bewohner es sich richtet. > Auch das wage ich mal zu bezweifeln. Internet ist ja von Haus aus von > überall erreichbar, und ich habe noch keine einzige Seite gesehen, die > die gesetzlichen Anforderungen aller Länder erfüllt. Naja, es ergibt sich eigentlich alleine schon aus der logischen Umkehr. Der deutsche Gesetzgeber verlangt von ausländischen Website-Betreibern, dass sie sich mit ihrem vom Ausland aus für Deutschland betriebenen Angebot an deutsche Regeln halten. Man muss damit rechnen, dass andere Länder das ihrerseits auch tun. > Bei Kommerzseiten > wie paypal oder ebay ist es naturgemäß anders, aber da gehts auch > weniger um Impressum, sondern um die wirtschaftlichen Regelungen.... Wie gesagt, kommerziell oder nicht, spielt eigentlich kaum eine Rolle. Inwieweit die deutsche Justiz mächtig ist, gegen Vertöße ausländischer Betreiber vorzugehen, und inwieweit die ausländische Justiz mächtig ist, gegen deutsche Betreiber vorzugehen, steht freilich auf einem anderen Blatt. Wir fragen aber nicht danach, ob man uns erwischen kann, sondern danach, wie wir uns korrekt verhalten, oder? ;-) Gruß Stefan -- LibreOffice - Die Freiheit nehm' ich mir! -- E-Mail to discuss+h...@de.libreoffice.org for instructions on how to unsubscribe List archives are available at http://de.libreoffice.org/lists/discuss/ All messages you send to this list will be publicly archived and cannot be deleted