Hallo, Florian Effenberger schrieb: > zu dieser Frage hattest du ja eine Anfrage an den Vorstand > gestellt, die > ich dir heute beantwortet habe. Ich hoffe, das macht es etwas klarer.
In weiten Teilen ja. > Ich denke, dass wir uns zumindest einig sind, dass der OOoDeV für die > Inhalte der Webseiten verantwortlich ist, solange die Foundation > rechtlich noch nicht existiert. Da denkst Du völlig richtig und zwar schon immer. Das der Verein für die Webseiten verantwortlich ist oder beliebige andere Dinge fördert, von denen wir alle hoffen das sie sich günstig auf die zukünftige Gründung der TDF auswirken werden, ist doch jenseits jedes Streits. Strittig war, und ich habe das deutlich thematisiert, das der Verein eben trotz allem keine Rechtswahrnehmungen für die TDF tätigt sondern eigenverantwortlich für sich tätig ist. Das diese eigentverantwortlichen Tätigkeiten potentiell irgendwo im Interesse der zukünftigen TDF liegen (können), ist irgendwo selbstredend, nur ist eben keine rechtsverbindliche Kategorie. > > Genau aus solchen Gründen lässt man sich im Übrigen > anwaltlich beraten! > > Meine Botschaft war hier nämlich nur einen Anwalt zu Rate > zu ziehen, der > > ja dann gerne auch zu dem Schluss kommen darf es sei alles > in Ordnung. > > Ich habe mir mittlerweile eine anwaltliche Meinung eingeholt, Danke, prima. > die > besagt, dass das Impressum vermutlich an das jeweilige Landesrecht > angepasst sein muss. Da mische ich mich nicht ein, denn mein Bestehen darauf das ein Anwalt hiunzugezogen werden sollte hat ja gerade den Grund das ich eben nicht sicher bin alles selbst zu wissen. > Ich halte das jedoch für falsch. [...] Und auch hierin sehe ich kein Problem. Worum es mir ging war nur das man überhaupt einen Anwalt hinzuziehen sollte um sich möglichst über die Konsequenzen seines Tuns zu informieren und hierzu erhielt ich eine ziemlich unmißverständliche Abfuhr der Art das 'wir' das ja garnicht nötig hätten da 'wir' quasi ohnehin selbst kompetent genug seien alles zu wissen. Das man hingegen, wenn man denn erstmal einen Anwalt befragt hat, die letzte Entscheidung selbst treffen muß ist ebenfalls wieder unstrittig, nur ist es mitnichten eine Rechtfertigung dafür erst garkeinen anwaltlichen Rat einzuholen. Gruß Jörg -- Informationen zur Abmeldung: E-Mail an [email protected] Listenarchiv: http://de.libreoffice.org/lists/discuss/ Alle E-Mails an diese Liste werden unlöschbar öffentlich archiviert
