Hallo Flo,

Am 17.12.2010 16:59, schrieb Florian Effenberger:

> Dann müsste ich ja erfolgreich www.microsoft.com abmahnen können --
> denn die Seite hat kein Impressum nach deutschem Recht.

Gutes Beispiel!

www.microsoft.com richtet sich nicht an Deutschland und muss somit
deutsches Recht nicht erfüllen. www.microsoft.de richtet sich an
Deutschland und muss daher deutsches Recht erfüllen und tut das
auch. Das Impressum ist dort korrekt und vorhanden.

Ein weiteres Beispiel amazon.com und amazon.de
Der Anbieter der de-Seiten sitzt in Luxemburg. Trotzdem Impressum
nach deutschem Recht.

Noch besseres Beispiel: google.com, google.de und google.at

Die haben sogar für Deutschland und für Österreich jeweils ein
eigenes, leicht unterschiedliches Impressum (für Österreich mit
Unternehmensgegenstand und Blattlinie). Der Anbieter sitzt in
Kalifornien und ist in Delaware registriert.
http://www.google.de/intl/de/impressum.html
http://www.google.at/intl/de/impressum.html

ebay.de hat auch ein Impressum nach deutschem Recht und ebay.at hat
ein Impressum nach österreichischem Recht.
http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html
http://pages.ebay.at/aboutebay/contact.html

Allen Beispielen ist gemeinsam: Das Impressum richtet sich nach dem
Recht des Landes, an das sich das Angebot richtet. Dabei spielt es
keine Rolle, wo der Anbieter sitzt oder seine Server betreibt.

Die Auskunft Deines Anwalts deckt sich zumindest mit diesen
Beispielen. ;-)

>> Mein laienhafter Vorschlag ist daher: Impressum nach deutschem Recht
>> erstellen und stets in die Sprache der jeweiligen Website
>> übersetzen. Derzeit müssten wir das Impressum also in folgende
>> Sprachen übersetzen: da, es, fr, gl, nl, ru.
> 
> Das klingt jetzt schon nach einem besseren Vorschlag. :-) Dann pack
> ich das Bürgerliche Gesetzbuch der Bahamas mal wieder weg. :-)

Genau :-)

Gruß

Stefan

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