moin, moin Michael und go,
Monday, July 09, 2001, 6:33:05 AM, you wrote:
>> GenG � 31. [Einsicht in die Mitgliederliste]
>> (1) Die Mitgliederliste kann von jedem Genossen
>> sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse
>> darlegt, bei der Genossenschaft eingesehen werden.
>> Abschriften aus der Mitgliederliste sind dem Genossen
>> hinsichtlich der ihn betreffenden Eintragungen auf
>> Verlangen zu erteilen.
>> Fassung: Neufassung 19.08.1994
>> Fundstellen: BGBl. I 1994 S. 2202
> sch�n, jetzt ist nur noch die Frage, was in der Liste stehen darf. Das
> BDSG fordert Datenminimalit�t. Und mehr als LfdNr, Name und Adresse,
> Telefonnummer und externe E-Mail-Adresse, Beitrittsdatum, Anzahl
> gezeichneter GAs und das Gesch�ftsguthaben steht da eh nicht drin. Wobei
> schon fraglich ist �b letztere beide ver�ffentlicht werden d�rften.
� 30 [Mitgliederliste, Aufbewahrungsfrist f�r Unterlagen]
(1) Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitgliederliste zu f�hren.
(2) In die Mitgliederliste ist jeder Genosse mit folgenden Angaben einzutragen:
1.Familienname, Vornamen und Anschrift, bei juristischen Personen und
Personenhandelsgesellschaften Firma und Anschrift, bei anderen
Personenvereinigungen Bezeichnung und Anschrift der Vereinigung oder
Familiennamen, Vornamen und Anschriften ihrer Mitglieder,
2.Zahl der von ihm �bernommenen weiteren Gesch�ftsanteile,
3.Ausscheiden aus der Genossenschaft.
Der Zeitpunkt, zu dem die eingetragene Angabe wirksam wird oder
geworden ist, sowie die die Eintragung begr�ndenden Tatsachen sind anzugeben.
(3) Die Unterlagen, aufgrund deren die Eintragung in die Mitgliederliste erfolgt,
sind drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schlu� des Kalenderjahres,
in dem der Genosse aus der Genossenschaft ausgeschieden ist.
(3) Die Unterlagen, aufgrund deren die Eintragung in die Mitgliederliste erfolgt, sind
drei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schlu� des Kalenderjahres, in
dem
der Genosse aus der Genossenschaft ausgeschieden ist.
soweit, zudem was in die liste kommt.
Zur sog. Ver�ffentlichung:
�ffentlich darf man das nicht machen, im Gen-Gesetz ist ausdr�cklich
von den Genossen die Rede, die Einsicht haben.
Was die Einsicht von dritten angeht, so ist dies auch deutlich geregelt:
�31 Ab. 2:
(2) Der Dritte darf die �bermittelten Daten nur f�r den Zweck verarbeiten
und nutzen, zu dessen Erf�llung sie ihm �bermittelt werden; eine Verarbeitung
und Nutzung f�r andere Zwecke ist nur zul�ssig, soweit die Daten auch daf�r
h�tten �bermittelt werden d�rfen. Ist der Empf�nger eine nicht �ffentliche Stelle,
hat die Genossenschaft ihn darauf hinzuweisen; eine Verarbeitung und Nutzung f�r
andere Zwecke bedarf in diesem Fall der Zustimmung der Genossenschaft.
Eine internes Mitgleidsverzeichnis war ja geplant, ist auch nicht
vergessen worden, hat nur eine etwas nach hinten verschobene
Priorit�t. Die Liste sollte sich dann auch automatisch updaten, wenn
die Beitrittserkl�rung bei uns eingegangen ist.
go, wenn du nicht bis zur ferigstellung der liste auf dem internen
beeich der website warten willst, kann ich sie dir auch posten. Nur
mu�t du mich dann nochmal anmailen.
>> > Wenn sich
>> > jemand die M�he macht, Webalizer f�r alle Sites zum fliegen zu
> bekommen,
ich mache mir die m�he, nur noch nicht fertig, dauert auch sicher
noch. ich bin zumindest soweit, das ich wei� wie mann incrementell
logfiles einlesen kann und er die werte auch beh�lt. aber ich will
nochmal in meinem paket damit experimentieren, da sich bei uns die
namen der logfiles ja immer �ndern.
evtl. w�re zu einem sp�teren zeitpunkt dieses auch was f�r uns:
www.phpopentracker.de
gruss
uwe
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