Hallo Noel,


> > > Wenn jemand einen Pro-Paragraphen findet, w�re ich dankbar. 
> > > Ansonsten muss es leider bei der
> > > freiwilligen �ffentlichen Liste bleiben.
> > 
> > GenG � 31. [Einsicht in die Mitgliederliste] 
> ...
> 
> ich habe dann noch http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/g4.html gefunden
> "Genossenschaften f�hren au�er den Daten, die im Rahmen ihres
> Gesch�ftsbetriebes anfallen, Angaben �ber ihre Mitglieder zur Verwaltung
> der Kapitalanlage, zur Zusendung von Rundschreiben und gegebenenfalls
zum
> Nachweis der Haftungsverh�ltnisse. Daneben wird beim zust�ndigen
> Registergericht ein Genossenschaftsregister gef�hrt, in das alle
> Mitglieder eingetragen sind."
> 
> Gehen wir wirklich hin und tragen jedes einzelne neue Mitglied beim
> Registriergericht ein?

nein, das bezieht sich evtl. auf das ein uraltes GenG. Heute f�hrt nur der
Vorstand die mitgliederliste, nicht mehr das Registergericht.

> Wobei AFAIK das Teledienstgesetz vorschreibt nur Daten die wirklich
> notwendig sind zu erheben, wobei ich noicht weiss wie weit das
Teledienst-
> gesetz uns betrifft.

Das einzige was wir noch zus�tzlich erheben, ist eine E-Mail-Adresse, die
f�r unsere Art der Organisation aber wohl notwendig ist. Alles andere
(z.B. weitere Telefonnummern etc.) ist eh freiwillig.

Alles Gute w�nscht
        Michael

-- 
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