On Sun, 8 Jul 2001 [EMAIL PROTECTED] wrote:

Hallo,

> > Wenn jemand einen Pro-Paragraphen findet, w�re ich dankbar. 
> > Ansonsten muss es leider bei der
> > freiwilligen �ffentlichen Liste bleiben.
> 
> GenG � 31. [Einsicht in die Mitgliederliste] 
...

ich habe dann noch http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/g4.html gefunden
"Genossenschaften f�hren au�er den Daten, die im Rahmen ihres
Gesch�ftsbetriebes anfallen, Angaben �ber ihre Mitglieder zur Verwaltung
der Kapitalanlage, zur Zusendung von Rundschreiben und gegebenenfalls zum
Nachweis der Haftungsverh�ltnisse. Daneben wird beim zust�ndigen
Registergericht ein Genossenschaftsregister gef�hrt, in das alle
Mitglieder eingetragen sind."

Gehen wir wirklich hin und tragen jedes einzelne neue Mitglied beim
Registriergericht ein?

Wobei AFAIK das Teledienstgesetz vorschreibt nur Daten die wirklich
notwendig sind zu erheben, wobei ich noicht weiss wie weit das Teledienst-
gesetz uns betrifft.

-- 
Noch einen schoenen Tag

        Noel

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