Hallo, Holger, Du meintest am 26.10.14:
> In der Schule ist es so: wir dürfen, wegen Datenschutz nicht loggen, > was die Nutzer so machen, und wir müssen, wegen dem Schulgesetz > loggen, was die Nutzer so machen. > Dieses Dilema lösen wir durch eine Nutzungsvereinbarung, in der auf > das loggen hingewiesen wird. > Du müßtest also mal im Schulgesetz schauen, wo das steht, dass wir > loggen müßen. Selbstverständlich gibt es im Schulgesetz keinen Paragrafen, in dem steht, dass das Surfen der Schüler mitgeloggt werden muss. Auch wenn gerade Lehrer gern den Abwehrzauber "Wo steht das?" bemühen. Die Schule ist (anstelle der Erziehungsberechtigten) zur Aufsicht der nicht volljährigen Schüler verpflichtet, solange diese Schüler (etwas vereinfacht) in der Schule sind. Und zu dieser Aufsichtspflicht gehört auch der Jugendschutz. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
