Hallo Helmut,

Am 26.10.2014 um 10:43 schrieb Helmut Hullen:
> Hallo, Gregor,
>
> Du meintest am 26.10.14:
>
>>> Wenn du unbedings "freies Internet für alle" willst: ohne
>>> loggingfäigkeit (was du meiner Meinung nach nicht darfst)
>> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des
>> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten?
> Vielleicht. In der Schule gelten nicht unbedingt alle die Regeln und  
> Ausnahmen, die für einen "Internet Service Provider" wie die Telekom  
> oder 1&1 gelten.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1
Grundgesetz gilt in der Schule nicht?
(mal schnell&faul nach Hausaufgabenart aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)
Krasse Meinung... der ich mich nicht anschließen möchte.

> Insbesondere hat die Schule allemal für die noch nicht volljährigen  
> Schüler eine Aufsichtspflicht. 
Dafür gibt es ja angeblich den Webfilter (TimeForKids in Hamburg) - wenn
auch eine Technische Lösung (in Form von einem Filter) m.E. nach nicht
einer Aufsichtspflicht genügt, das ist aber eine andere Diskussion.

> Und sie darf auch nicht in den Wettbewerb  
> mit gewerblichen Dienstleistern treten (z.B. per "freies Internet für  
> alle").
Es wäre sicher interessant herauszufinden wie ein freies WLAN in einer
Schule in dieser Hinsicht zu betrachten wäre, sicherlich finden sich
heutzutage irgendwelche Preisschildkleber die das aus kapitalistischen
Gründen untersagen wollen würden. Ist aber auch eine andere Diskussion.

Lange Rede kurz: Mir war nur der Gedanke gekommen, dass man als
Netzbetreuer durch anlassloses Logging (und/oder fehlende rechtzeitige
Löschung der erhobenen Daten) durchaus mit einem Bein im Gefängnis
stehen könnte.

Gregor

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