Hallo, Gregor,

Du meintest am 26.10.14:

>>> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des
>>> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten?

>> Vielleicht. In der Schule gelten nicht unbedingt alle die Regeln und
>> Ausnahmen, die für einen "Internet Service Provider" wie die Telekom
>> oder 1&1 gelten.

> Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1
> Grundgesetz gilt in der Schule nicht?

Ach Gottchen ...

Nur um die Absurdität Deiner Frage zu verdeutlichen: dann würde auch die  
Pflicht, den ganzen Vormittag in der Schule und dort meistens im  
Klassenraum zu sein, gegen etliche Grundrechte verstossen.

>> Insbesondere hat die Schule allemal für die noch nicht volljährigen
>> Schüler eine Aufsichtspflicht.

> Dafür gibt es ja angeblich den Webfilter (TimeForKids in Hamburg) -

Nein. Ein solcher Filter ersetzt die Aufsichtspflicht nicht, er  
erleichtert sie bestenfalls.

> wenn auch eine Technische Lösung (in Form von einem Filter) m.E. nach
> nicht einer Aufsichtspflicht genügt, das ist aber eine andere
> Diskussion.

Nein. Aufsichtspflicht bedeutet nun mal, dass protokolliert wird und  
dass die Protokolle kontrolliert werden.

>> Und sie darf auch nicht in den Wettbewerb
>> mit gewerblichen Dienstleistern treten (z.B. per "freies Internet
>> für alle").

> Es wäre sicher interessant herauszufinden wie ein freies WLAN in
> einer Schule in dieser Hinsicht zu betrachten wäre, sicherlich finden
> sich heutzutage irgendwelche Preisschildkleber die das aus
> kapitalistischen Gründen untersagen wollen würden. Ist aber auch eine
> andere Diskussion.

Da wird mit Geräten, die "der Staat" (also die Steuerzahler) bezahlt  
hat, gewerblichen Unternehmen Konkurrenz gemacht.

> Lange Rede kurz: Mir war nur der Gedanke gekommen, dass man als
> Netzbetreuer durch anlassloses Logging (und/oder fehlende
> rechtzeitige Löschung der erhobenen Daten) durchaus mit einem Bein im
> Gefängnis stehen könnte.

Gefängnis? Wohl kaum. Aber Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann  
arbeitsrechtlich geahndet werden. Und missbräuchliche Verwendung  
öffentlicher Gelder kann ebenfalls arbeitsrechtlich geahndet werden.

Viele Gruesse!
Helmut

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