Hallo, Gregor, Du meintest am 26.10.14:
>>> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des >>> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten? >> Vielleicht. In der Schule gelten nicht unbedingt alle die Regeln und >> Ausnahmen, die für einen "Internet Service Provider" wie die Telekom >> oder 1&1 gelten. > Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 10 Abs. 1 > Grundgesetz gilt in der Schule nicht? Ach Gottchen ... Nur um die Absurdität Deiner Frage zu verdeutlichen: dann würde auch die Pflicht, den ganzen Vormittag in der Schule und dort meistens im Klassenraum zu sein, gegen etliche Grundrechte verstossen. >> Insbesondere hat die Schule allemal für die noch nicht volljährigen >> Schüler eine Aufsichtspflicht. > Dafür gibt es ja angeblich den Webfilter (TimeForKids in Hamburg) - Nein. Ein solcher Filter ersetzt die Aufsichtspflicht nicht, er erleichtert sie bestenfalls. > wenn auch eine Technische Lösung (in Form von einem Filter) m.E. nach > nicht einer Aufsichtspflicht genügt, das ist aber eine andere > Diskussion. Nein. Aufsichtspflicht bedeutet nun mal, dass protokolliert wird und dass die Protokolle kontrolliert werden. >> Und sie darf auch nicht in den Wettbewerb >> mit gewerblichen Dienstleistern treten (z.B. per "freies Internet >> für alle"). > Es wäre sicher interessant herauszufinden wie ein freies WLAN in > einer Schule in dieser Hinsicht zu betrachten wäre, sicherlich finden > sich heutzutage irgendwelche Preisschildkleber die das aus > kapitalistischen Gründen untersagen wollen würden. Ist aber auch eine > andere Diskussion. Da wird mit Geräten, die "der Staat" (also die Steuerzahler) bezahlt hat, gewerblichen Unternehmen Konkurrenz gemacht. > Lange Rede kurz: Mir war nur der Gedanke gekommen, dass man als > Netzbetreuer durch anlassloses Logging (und/oder fehlende > rechtzeitige Löschung der erhobenen Daten) durchaus mit einem Bein im > Gefängnis stehen könnte. Gefängnis? Wohl kaum. Aber Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann arbeitsrechtlich geahndet werden. Und missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder kann ebenfalls arbeitsrechtlich geahndet werden. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
