Hallo Gregor,

> Am 24.10.2014 um 18:17 schrieb Holger Baumhof:
>> Wenn du unbedings "freies Internet für alle" willst: ohne
>> loggingfäigkeit (was du meiner Meinung nach nicht darfst)
> Ist Vorratsdatenspeicherung (und das ist das Logging des
> Internetzugangs) in Deutschland (und EU) nicht verboten?
> 
> Auf welcher rechtlichen Grundlage 'musst' Du Deiner Meinung nach loggen?

ich kenne leider die ganzen zugrunde liegenden Gesetze nicht: vor allem
nicht, in welcher Form die jetzt gerade gültig sind (ändern sich ja
dauernd).

In der Schule ist es so: wir dürfen, wegen Datenschutz nicht loggen, was
die Nutzer so machen, und wir müssen, wegen dem Schulgesetzt loggen, was
die Nutzer so machen.
Dieses Dilema lösen wir durch eine Nutzungsvereinbarung, in der auf das
loggen hingewiesen wird.
Du müßtest also mal im Schulgesetz schauen, wo das steht, dass wir
lkoggen müßen.

In aller Regel leistet diese Seite gute Dienste:

http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/faq_ds/

Und der in der Linken Seitenleiste vorhandene Link "Datenschutz in der
Schule"

Viele Grüße

Holger

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