hallo, > Du musst die Nutzer belehrt haben, dass man keine illegalen Dinge tun darf > (komisch gell?) und dann haftest du nicht. > Die sog. Störerhaftung ist eigentlich keine Haftung, sondern die Pflicht, > nach Bekanntwerden eines Zwischenfalls dafür zu sorgen, dass das unterlassen > wird.
hui. das ist m.e. eine SEHR gewagte interpretation :-) jonny _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
