> (1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem 
> Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung 
> vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie

moooooment. diensteanbieter bist du in der schule nicht und willst du
wohl auch nicht sein, da du ansonsten noch viel seltsamere "pflichten"
hättest.
die diensteanbieter (isp) unterliegen ja eben NICHT der störerhaftung.

zudem denke ich, daß sich momentan ja eh recht viel bei der
störerhaftung am ändern ist und egal was wir heute hier diskutieren,
morgen nicht mehr gültig sein könnte.

MOMENTAN kann die störerhaftung für einen wlan betreiber der kein isp
ist, sehr wohl ne recht teure angelegenheit werden.

deshalb lässt man sein wlan ja auch über ein freifunk vpn laufen und
betreibt es nicht selbst ;-)

jonny

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