Hallo Flo,

Florian Effenberger schrieb:

Im Falle eines Falles hätte der Eintragende somit die IP-Adresse des Übeltäters, und wir müssten sie dennoch nirgendwo speichern. Was meinst du dazu?

Hm. Wir liefern also dem Staatsanwalt oder dem privaten Kläger in voreilendem Gehorsam die IP-Adresse, eines allenfalls potentiell übel Tätigen, dem wir in unserer Datenschutzerklärung aber versichert haben, dass wir nichts zu seiner Identität aufnehmen, speichern und weitergeben?

Igitt.

;-))))

Gruß

Stefan

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