Hallo Flo, Florian Effenberger schrieb:
Im Falle eines Falles hätte der Eintragende somit die IP-Adresse des Übeltäters, und wir müssten sie dennoch nirgendwo speichern. Was meinst du dazu?
Hm. Wir liefern also dem Staatsanwalt oder dem privaten Kläger in voreilendem Gehorsam die IP-Adresse, eines allenfalls potentiell übel Tätigen, dem wir in unserer Datenschutzerklärung aber versichert haben, dass wir nichts zu seiner Identität aufnehmen, speichern und weitergeben?
Igitt. ;-)))) Gruß Stefan --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
